Jahrelang konnte Voyeur Aaron F.* (43) sein Unwesen im Kanton Zürich treiben. Und das, obwohl er immer wieder erwischt wurde! Sein Vorgehen: Er schlich sich an die Fenster von Kindern, Jugendlichen und Frauen. Und filmte diese im Bett, auf der Toilette – oder in aller Öffentlichkeit. Zu allem Übel fanden die Ermittler auch Kinderpornos auf dem Computer des Zürchers. Gestern stand er dafür vor dem Bezirksgericht Zürich.
Die Liste der Vorwürfe ist lang. 21 Opfer sind in der Anklageschrift namentlich aufgeführt. Über 90 einzelne Delikte hat der Mann mit Schweizer und südafrikanischen Wurzeln bei diesen 21 bekannten Opfern begangen. 115 weitere mögliche Opfer konnten nicht identifiziert werden, weil sie in den Videos nicht erkennbar waren.
Der Spanner am Kinderzimmerfenster
Besonders perfide: Viele der Mädchen und jungen Frauen bemerkten den Spanner am Kinderzimmerfenster. So habe eines der Opfer «einen Finger, der die Storen hochschob» gesehen, heisst es in der Anklageschrift. Trotzdem kehrte Aaron F. immer wieder zu den verängstigten Familien zurück, zum Teil über ein Dutzend Mal. Die Familien begannen sich mit Vorhängen, Kameras und Bewegungsmeldern einzubunkern. Oder zogen sogar weg.
Eine junge Frau meldete sich aus dem Zuschauerraum zu Wort und beschrieb unter Tränen: «Ich fühle mich nicht sicher zu Hause oder beim Duschen. Auch wenn er im Gefängnis ist.» Vom Angeklagten wollte sie sein Motiv wissen. Der drehte sich nicht einmal zu ihr um. Stammelte nur: «Das wäre fahrlässig, das hier zu beantworten.»
Schnippische Kommentare des Angeklagten
Aaron F. machte bei der Befragung einen selbstbewussten Eindruck, reagierte schnippisch auf die Fragen des Gerichts. Er trug Schlabber-Trainer und verfilzte Haare. Was sich abstreiten liess, stritt er ab. So behauptete er von einem der Opfer: «Ich wusste nicht, dass sie erst zwölf war.» Auch habe er nie kleine Mädchen filmen wollen. Die Kinder seien wohl «per Zufall» ins Bild gelaufen. Und die Kinderpornos auf seinem Computer hätten ja auch von den Polizei-Forensikern stammen können.
Der Verteidiger argumentierte, sein Mandant sei suizidal. Und habe sich selber darum bemüht, einen Therapeuten zu finden. Und: Er habe seine Opfer nicht verängstigen wollen, habe sich ja schliesslich nicht mit Absicht erwischen lassen.
Eltern fühlten sich mit dem hartnäckigen Voyeur alleine gelassen
Viele Opfer stellten sich auch die Frage, warum Aaron F. nicht früher gestoppt wurde. Schon in der Vergangenheit wurde der Sexualstraftäter vier Mal bestraft, weil er Frauen in der Öffentlichkeit unter den Rock gefilmt hatte. Immer wieder kam er mit Geldstrafen davon. Nur Monate bevor man ihm definitiv auf die Schlichte kam, wurde er kurzzeitig verhaftet – und wieder auf freien Fuss gesetzt. Erst eine zweite Hausdurchsuchung brachte offenbar genug Beweise ans Licht.
Mehrere Opfer-Eltern beklagten denn auch: Man fühlte sich von den Ermittlungsbehörden im Stich gelassen. «Die Polizei sagte, wir müssten mögliche Kosten selber tragen, als wir immer wieder anriefen», empörte sich eine Mutter.
Das Gericht verurteilte den Voyeur zu einer Haftstrafe von vier Jahren. Zudem muss er sich einer ambulanten Behandlung unterziehen. Der Voyeur will das Urteil weiterziehen.
* Name geändert