Die psychiatrische Gutachterin hatte beim Beschuldigten Thomas R.* eine schwere paranoide Schizophrenie festgestellt und damit frühere Diagnosen bestätigt. Die Tat habe der Schweizer in einem Zustand von nicht selbst verschuldeten Schuldunfähigkeit begangen. Ohne Behandlung bestehe mittelgradige Rückfallgefahr.
Anklage und Verteidigung waren sich denn auch einig: Eine Bestrafung könne nicht erfolgen. Es sei eine stationäre Massnahme anzuordnen. Der Mann gehöre in eine psychiatrische Klinik, was er auch selbst möchte. Mit einer intensiven Behandlung und einer korrekt eingestellten Medikation lasse sich die Rückfallgefahr reduzieren. Diese ist bereits eingeleitet und der Mann nimmt wieder Medikamente.
«Sie hatten keine Alltagsstruktur»
Bei der Befragung des Beschuldigten wurde klar: Auch der Bruder litt an Schizophrenie. Er nahm aber seine Medikamente nicht und sei immer wieder sehr aggressiv gewesen.
Nachdem der Beschuldigte selbst jahrelang seine Medikamente genommen hatte und seinen Zustand stabil halten konnte, habe er schliesslich auch damit aufgehört. Bis es am 29. Juli 2024 in der gemeinsamen Wohnung der Brüder zum tödlichen Eklat kam.
Anwohner und Bekannte hatten nach der Tat von Streitigkeiten zwischen den Brüdern berichtet. «Sie hatten keine Alltagsstruktur. Sie gingen langsam zu Hause kaputt. Sie rauchten in der Wohnung, es stank», sagte ein Bekannter.
* Name geändert