Killer (35) töte sie mit Fäustel – trotzdem schuldunfähig?
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Tötung von Karin S. (†29) in Dübendorf ZH
Stalker (35) wird wohl nicht für Bluttat bestraft

Die Kita-Angestellte Karin S. (†29) wurde im Februar 2019 in Dübendorf ZH getötet. Jetzt kommt ihr Killer (35) vor Gericht. Doch er dürfte schuldunfähig sein. Frei kommt er deswegen aber nicht.
Publiziert: 05.10.2020 um 10:29 Uhr
Die Kita-Angestellte Karin S. (†29) wurde am 13. Februar 2019 von ihrem Stalker nur wenige Meter von ihrer Wohnung entfernt getötet.
Foto: zvg
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Eine Bluttat hat Dübendorf ZH im Februar 2019 erschüttert. Die Schweizerin Karin S. (†29) wird nur wenige Meter von ihrer Zuhause entfernt attackiert und getötet. Blutüberströmt bleibt die Kita-Angestellte auf einem Parkplatz vor ihrer Wohnung liegen. Der Täter (35) flüchtet, wird aber einen Tag später von der Polizei an seinem Wohnort im Zürcher Oberland gefasst. Er gesteht die Tat, sitzt seither hinter Gittern.

Beim Killer von Karin S. handelt es sich um ihren Stalker – einen psychisch beeinträchtigten Schweizer. Seit dem Gewaltverbrechen sind nun mehr eineinhalb Jahre vergangen. Jetzt kommt der Täter von Dübendorf vor Gericht. Die Anklageschrift offenbart neue Details zur Tat.

Stalker schlug «mindestens sieben Mal mit Fäustel kräftig zu»

Täter und Opfer kannten sich. Der Mann hatte während zwei Jahren mit seinem Opfer im gleichen Betrieb gearbeitet. Und sich in Karin S. verliebt. Doch sie erwiderte seine Gefühle nicht. Der Stalker versuchte laut der Anklageschrift dennoch «zwanghaft, mit ihr in Kontakt zu kommen», wie «Züriost» schreibt. Es ging so weit, dass Polizei und Vormundschaftsbehörde eingeschaltet wurden.

Aber der Stalker liess nicht locker. Er schmiedete den Plan, Karin S. zu «erschlagen».Am 13. Februar 2019 schlug er «mit dem Fäustel mindestens sieben Mal kräftig zu», heisst es in der Anklageschrift.

Kleine Verwahrung?

Karin S. versuchte noch zu flüchten. Doch sie wurde derart schwer verletzt, dass sie auf dem Parkplatz vor ihrer Wohnung zusammenbrach. Der Killer liess auch dann nicht von ihr ab und schlug nochmals mit dem Hammer auf ihren Kopf ein – und filmte seine Tat auch noch. Danach flüchtete er, entsorgte Fäustel und Kamera in Effretikon ZH.

Anfang November 2020 muss sich Karins S. Killer für seine Tat vor dem Bezirksgericht Uster verantworten. Der Schweizer wird wohl wegen Mordes vor Gericht gestellt. Dafür verurteilt wird er aber wohl nicht. Denn der Täter hat das Verbrechen «im Zustand der nicht selbst verschuldeten Schuldunfähigkeit» begangen. Heisst: eine Bestrafung wegen Mordes ist nicht möglich.

Es weisst vieles daraufhin, dass der psychisch gestörte Killer, der gemäss einem Gutachten rückfallgefährdet ist, zu einer «kleinen Verwahrung» verurteilt werden wird. Bedeutet: Der Killer von Karin S. müsste eine stationäre Therapie absolvieren, die in der Regel mehrere Jahre dauert. (rad)

*Name geändert

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