Das Zürcher Obergericht verurteilte R. M. zu einer bedingten Freiheitsstrafe von elf Monaten. Zudem muss er in einer geschlossenen Institution untergebracht werden und eine ambulante Psychotherapie absolvieren.
Als 17-Jähriger raste der Lehrling im März 2012 der Polizei bei einer Kontrolle davon und prallte mit dem Auto in einen Pfeiler der Europabrücke in Zürich. Seine Mitfahrerin Alessia (16) starb noch auf der Unfallstelle.
Das Jugendgericht Horgen hatte R. M. zu einer bedingten Freiheitsstrafe von elf Monaten sowie zu einer offenen Unterbringung und einer ambulanten Behandlung verurteilt. Dagegen legte er Berufung ein.
Das Zürcher Obergericht hat das Urteil der Vorinstanz nun vollumfänglich bestätigt. Es verurteilte ihn wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässige schwere Körperverletzung. Der Prozess fand heute unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der Medien statt. (SDA)