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Tinder-Date wusste von nichts
Kondom weg beim Sex – Freispruch für Studenten bestätigt

Das Zürcher Obergericht hat sich am Donnerstag erstmals mit dem Phänomen «Stealthing» befasst, also dem heimlichen Abziehen eines Kondoms beim Geschlechtsverkehr. Der Angeklagte (21) wurde aufgrund mangelnder Gesetzesgrundlage freigesprochen.
Publiziert: 28.11.2019 um 12:24 Uhr
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Aktualisiert: 28.11.2019 um 12:28 Uhr

Pietro F.* (21) hat beim Sex mit Fiona T.* (20) ohne ihr Wissen das Kondom abgestreift. Sie zeigte ihn deshalb wegen Schändung an. Doch der Zürcher Student wurde vom Bezirksgericht Bülach freigesprochen. Nun musste sich das Zürcher Obergericht mit dem Fall befassen.

Das Verhalten des Studenten sei zwar moralisch verwerflich, befand das Gericht. Aber es gebe keine Gesetzesgrundlage, die sogenanntes «Stealthing», also das heimliche Abziehen eines Kondoms beim Geschlechtsverkehr, verbiete.

Pietro F. und Fiona T. lernten sich über die Dating-App Tinder kennen und hatten nach etwas Alkohol und einer Rückenmassage Sex «quer durch die ganze Wohnung», wie es der Beschuldigte vor Gericht ausdrückte. Dabei zog er gemäss Anklage jedoch heimlich das Kondom ab.

Wochenlange Angst vor HIV-Ansteckung

Als die Frau merkte, dass das Kondom fehlte, unterbrach sie den Sex und suchte am nächsten Tag einen Arzt auf, um sich Medikamente zur HIV-Prophylaxe verschreiben zu lassen. Die junge Frau lebte in den folgenden Wochen mit der Angst, sich mit HIV angesteckt haben zu können.

Der Staatsanwalt forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten wegen Schändung. Die junge Frau habe klar gesagt, dass sie Sex nur mit Kondom wolle. Das sei keine Bagatelle.

Für den Anwalt war das jedoch kein sexueller Übergriff, sondern ein «Unfall infolge fehlender Verständigung». Sein Mandant sei der Überzeugung gewesen, dass sie vom fehlenden Kondom gewusst habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (SDA/noo)

* Namen geändert

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