Der Zürcher Regierungsrat muss sich wegen einer 1.-August-Feier in Frankfurt am Main (D) rechtfertigen: Er bewilligte der Staatskanzlei 100'000 Franken Lotteriegelder, damit sich der Kanton dieses Jahr im Residenzgarten des Generalkonsuls präsentieren kann. Die SP ist konsterniert.
Für die Bundesfeier reist eine stattliche Delegation nach Frankfurt: Angeführt von Regierungspräsident Ernst Stocker (SVP) werden unter anderem der Staatsschreiber, Vertreter des Kantonsrats, des Gemeindepräsidentenverbandes sowie von Zürich Tourismus, der Standortförderung Greater Zurich Area und der Handelskammer nach Frankfurt fahren.
Den Teilnehmern wird viel geboten: Auf dem Programm stehen - neben den obligaten kulinarischen Spezialitäten - ein Musik- und Kulturprogramm, präsentiert von einem Fernsehmoderator. Bezahlt wird das Ganze mit Geldern aus dem Lotteriefonds.
Richtlinien verletzt?
Die SP findet das fragwürdig. Schliesslich sollten aus dem Lotteriefonds in erster Linie kulturell oder sozial tätige Organisationen unterstützt werden.
In einer Anfrage, die am Donnerstag publiziert wurde, zweifelt die SP daran, dass es sich bei der Staatskanzlei um einen «Gesuchsteller im Sinne der Richtlinien handelt» und verlangt vom Regierungsrat eine Begründung, weshalb diese dennoch berücksichtigt worden sei.
Es ist nicht das erste Mal, dass sich der Kanton quasi selber unterstützt: Bereits im Jahr 2015 sprach die Regierung eine halbe Million Franken Lotteriegelder, um als Ehrengast am Marché-Concours national de cheveaux im jurassischen Saignelégier präsent zu sein. (bau/SDA)