Das Zürcher Obergericht hat am Dienstag Arzt Peter S.* (62) wegen gewerbsmässigen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 40 Monaten verurteilt. Es senkte damit die erstinstanzliche Strafe um vier Monate. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Den erstinstanzlichen Schuldspruch bestätigte das Obergericht. Das Bezirksgericht Winterthur hatte den Schweizer im Januar 2018 wegen gewerbsmässigen Betrugs mit 44 Monaten Freiheitsentzug bestraft.
Volle Schuldfähigkeit
Peter S. hatte das Urteil angefochten. Er wollte einen Freispruch erreichen. Zudem plädierte sein Verteidiger für eine ambulante Massnahme, zu deren Gunsten der Strafvollzug aufgeschoben werden sollte.
Mit beiden Forderungen blitzte er jedoch bei den Oberrichtern ab. Für die Anordnung einer Massnahme, also einer Therapie, fehle die Voraussetzung einer schweren psychischen Störung, sagte der Gerichtsvorsitzende. Gemäss psychiatrischem Gutacher ist Peter S. voll schuldfähig.
Der Verteidiger gab nach der Urteilseröffnung keinen Kommentar ab. Der Fall kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. Der Staatsanwalt erklärte sich zufrieden mit dem Obergerichtsurteil. Die leichte Strafreduktion könne er nach den mündlichen Ausführungen des Gerichtsvorsitzenden gut nachvollziehen.
Gaunereien im offenen Strafvollzug
Der Beschuldigte, ein ausgebildeter Chirurg, hatte jahrelang Frauen dazu gebracht ihm teils hohe Geldsummen anzuvertrauen. Er war deswegen bereits 2013 im Kanton Bern zu einer teilbedingten Strafe verurteilt worden.
Den unbedingten Teil der Strafe verbüsste er im offenen Strafvollzug. Die damals bedingt erlassenen 18 Monate wurden vom Bezirksgericht und nun auch vom Obergericht ins Strafmass einbezogen.
Schon während des Verfahrens, in der Probezeit und aus dem Vollzug heraus zog er im Kanton Zürich weitere Frauen über den Tisch. Seine Abwesenheit während des Strafvollzugs begründete er gegenüber den Frauen damit, dass er einen Rebberg im Tessin gekauft habe und dort einen Winzerkurs absolviere.
«Selten gesehene Unverbesserlichkeit»
Damit habe Peter S. «eine selten gesehene Unverbesserlichkeit» bewiesen, sagte der Gerichtsvorsitzende. Der Mann hatte seine Opfer kennengelernt, indem er auf Kontaktanzeigen antwortete. Im Kanton Bern gibt es um sieben Frauen, im Kanton Zürich um weitere drei. Die Beziehungen führte er teilweise parallel.
Mit seinem «charismatischen Auftreten» und Zusicherungen seiner Liebe habe Peter S. bei den Frauen Hoffnungen auf eine gemeinsame Zukunft geweckt. Er habe sie «schnell emotional an sich gebunden», so der Richter. Die Frauen vertrauten ihm.
Der Mann erzählte ihnen einen jeweils individuell auf ihre Bedürfnisse angepassten Mix aus Fakten und Lügengeschichten. Er stellte sich als wohlhabenden Chirurgen dar, der in Privatkliniken praktiziere und an der Goldküste wohne. Tatsächlich ging er laut Gericht keiner geregelten Arbeit nach, hatte keine Wohnung und sass auf einem Schuldenberg von mehreren Hunderttausend Franken.
Richter nennt Vorgehen «raffiniert und perfide»
Die ihm anvertrauten Gelder versprach er gewinnbringend anzulegen. Er gaukelte seinen Opfern gute Beziehungen zu Brokern vor und brachte sie dazu, ihre «Anlagen» immer wieder aufzustocken. In Wirklichkeit verwendete er die Gelder für seine persönlichen Bedürfnisse.
Peter S. habe in klarer Bereicherungsabsicht gehandelt, sagte der Gerichtsvorsitzende. Dabei sei er direkt vorsätzlich, «raffiniert und perfide» vorgegangen.
Wie schon vor dem Bezirksgericht Winterthur machte der Liebesschuft auch vor dem Obergericht von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Die Richter verzichteten deshalb darauf, ihm Fragen zu stellen, fassten aber mit Blick auf das Publikum die Vorwürfe kurz zusammen. Auch auf das ihm zustehende Schlusswort verzichtete der Beschuldigte. (SDA/noo)
*Name der Redaktion bekannt