Skandal um Pensionskasse
6 Jahre für Daniel Gloor

Heute Nachmittag fiel das Urteil gegen Daniel Gloor, den ehemaligen Anlagechef der Pensionskasse BVK.
Publiziert: 28.11.2012 um 15:06 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 19:55 Uhr

Das Zürcher Bezirksgericht hat den Ex-BVK-Anlagechef Daniel Gloor heute zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Er wurde noch im Gerichtssaal von der Polizei verhaftet.

Aufgrund des Urteils bestehe grosse Fluchtgefahr, sagte der Gerichtsvorsitzende. Der Verurteilte habe schlechte persönliche und berufliche Aussichten, alle seine Freunde verloren und es sei für ihn schwierig, in der Schweiz eine Stelle zu finden.

Zudem wisse das Gericht nicht, ob Gloor noch irgendwo Geld «gebunkert» habe - beispielsweise in Peru, dem Heimatland seiner Ehefrau. Gloor sei nicht einsichtig und zeige keine Reue. Der Anreiz zu flüchten, sei daher gross.

185 Tage bereits abgesessen

Gloor wurde wegen mehrfacher Bestechung, mehrfacher ungetreuer Amtsführung, Geldwäscherei und Verletzung des Amtsgeheimnisses schuldig gesprochen. 185 Tage seiner Strafe hat er bereits abgesessen. Dem Kanton muss Gloor eine halbe Million Franken zurückzahlen plus den Erlös aus dem Verkauf seines Ferienhauses in Südfrankreich.

Der 57-jährige ehemalige Anlagechef der Beamten-Pensionskasse des Kantons Zürich (BVK) hatte Schmiergeld von 1,7 Millionen Franken angenommen. Die Staatsanwaltschaft hatte für Gloor eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren gefordert. Die Verteidigung plädierte auf eine teilbedingte Strafe von 30 Monaten.

Freiheitsstrafen für vier Mitangeklagte

Von den fünf Mitangeklagten, die Gloor Geschenke und Geld zukommen liessen und dafür im Gegenzug Vermögensverwaltungsmandate zugeschanzt erhielten, wurde einer freigesprochen. Das Gericht begründete den Freispruch damit, dass die dem Angeklagten vorgeworfenen Vergehen verjährt seien.

Zwei der Mitangeklagten erhielten je zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe, 18 Monate davon bedingt und 12 Monate unbedingt. Die unbedingte Strafe können sie in Halbgefangenschaft verbüssen. Die beiden anderen Mitangeklagten erhielten bedingte Freiheitsstrafen von 14 und 15 Monaten. (bau/SDA)

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