Skandal in Zürcher Gefängnis
Ex-Mitarbeiter wegen Drogen-Schmuggel angeklagt

Die Zürcher Staatsanwaltschaft klagt einen ehemaligen Mitarbeiter der JVA Pöschwies und drei weitere Personen an. Sie sollen über längere Zeit Drogen in die Haftanstalt geschmuggelt und an Insassen verkauft haben.
Publiziert: 13:19 Uhr
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Aktualisiert: 13:20 Uhr
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Ein Mitarbeiter der JVA Pöschwies wurde wegen Verdachts auf Schmuggel festgenommen und nun angeklagt.
Foto: Poeschwies

Darum gehts

  • Anklage gegen Ex-Mitarbeiter der JVA Pöschwies wegen Drogenschmuggels erhoben
  • Bande organisierte Schmuggel von Marihuana, Haschisch und Kokain in Gefängnis
  • Vier Beschuldigte im Alter zwischen 33 und 72 Jahren verhaftet
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Johannes HilligRedaktor News

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat Ende September 2025 beim Bezirksgericht Dielsdorf Anklage gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Pöschwies sowie drei Mitbeschuldigte erhoben.

Ihnen wird unter anderem vorgeworfen, über längere Zeit Betäubungsmittel und anderes Schmuggelgut in die JVA Pöschwies in Regensdorf eingeschleust und dort an Insassen weiterverkauft zu haben.

Marihuana, Haschisch und Kokain

Gemäss Anklage organisierte sich der beschuldigte ehemalige Mitarbeiter der JVA Pöschwies spätestens ab Mitte 2021 mit zwei Insassen, einer Familienangehörigen eines Insassen sowie weiteren unbekannten Beteiligten zu einer Bande. In arbeitsteiliger Zusammenarbeit wurden vor allem Marihuana, Haschisch und Kokain in die JVA Pöschwies geschmuggelt und gewinnbringend weiterverkauft.

Der Beschuldigte und die Angehörige sollen die Betäubungsmittel ausserhalb der Anstalt entgegengenommen und in die JVA Pöschwies verbracht haben, während die beiden Insassen Weitergabe und Verkauf der Betäubungsmittel innerhalb der JVA übernahmen.

Beschuldigten befanden sich in Untersuchungshaft

Die vier Beschuldigten, ein Schweizer, ein Bosnier, ein Serbe und eine Serbin im Alter zwischen 33 und 72 Jahren, wurden am 11. Juli 2022 verhaftet, nachdem die Betreiberin der Vollzugsanstalt (Justizvollzug und Wiedereingliederung Kanton Zürich) zuvor Strafanzeige erstattet hatte.

Die Beschuldigten befanden sich zwischenzeitlich in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Bestechung sowie weitere Delikte vor und beantragt Freiheitsstrafen von 14 bis 36 Monaten.

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