Sie will Therapie machen
Zürcher «Parkhausmörderin» kämpft gegen Verwahrung

Caroline H. kämpft vor dem Zürcher Obergericht für eine Umwandlung ihrer Verwahrung in eine stationäre Massnahme. Sie sitzt seit 1998 im Gefängnis.
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Caroline H. bei einer Anhörung 2017.

Darum gehts

  • Caroline H. kämpft für Umwandlung ihrer lebenslangen Verwahrung
  • Die Staatsanwaltschaft beantragt ein neues Gutachten über die Täterin
  • Seit 1998 sitzt Caroline H. im Gefängnis
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Ende der 90er wurde Caroline H. (52) schweizweit als die «Parkhausmörderin» bekannt. 1991 hatte sie in einem Zürcher Parkhaus eine 29-jährige Frau getötet. 1997 beging sie ihren zweiten Mord, wieder in Zürich. Seit 1998 sitzt H. im Gefängnis – nachdem sie versucht hatte, einen dritten Mord zu begehen. Das will sie nun ändern. Vor dem Obergericht Zürich kämpft sie dafür, dass ihre lebenslange Verwahrung in eine stationäre Massnahme mit Therapie umgewandelt wird. 

«Ich erhoffe mir in erster Linie eine Perspektive», sagt sie im Hinblick auf die von ihr beantragte Umwandlung. Im Gegensatz zur Verwahrung ist bei einer stationären Massnahme eine Entlassung aus dem Gefängnis zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft will eine Umwandlung der Verwahrung verhindern. Sie beantragte an der Verhandlung vor dem Zürcher Obergericht ein neues Gutachten über die 52-Jährige. 

* Name bekannt

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