Sie will Therapie machen
Zürcher «Parkhausmörderin» kämpft gegen Verwahrung

Caroline H. kämpft vor dem Zürcher Obergericht für eine Umwandlung ihrer Verwahrung in eine stationäre Massnahme. Sie sitzt seit 1998 im Gefängnis.
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Caroline H. bei einer Anhörung 2017.

Darum gehts

  • Caroline H. kämpft für Umwandlung ihrer lebenslangen Verwahrung
  • Die Staatsanwaltschaft beantragt ein neues Gutachten über die Täterin
  • Seit 1998 sitzt Caroline H. im Gefängnis
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Ende der 90er wurde Caroline H. (52) schweizweit als die «Parkhausmörderin» bekannt. 1991 hatte sie in einem Zürcher Parkhaus eine 29-jährige Frau getötet. 1997 beging sie ihren zweiten Mord, wieder in Zürich. Seit 1998 sitzt H. im Gefängnis – nachdem sie versucht hatte, einen dritten Mord zu begehen. Das will sie nun ändern. Vor dem Obergericht Zürich kämpft sie dafür, dass ihre lebenslange Verwahrung in eine stationäre Massnahme mit Therapie umgewandelt wird. 

«Ich erhoffe mir in erster Linie eine Perspektive», sagt sie im Hinblick auf die von ihr beantragte Umwandlung. Im Gegensatz zur Verwahrung ist bei einer stationären Massnahme eine Entlassung aus dem Gefängnis zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

Caroline H. hat Freigang

«Ich habe Fortschritte im Umgang mit anderen Frauen gemacht», sagte die in der Innerschweiz aufgewachsene österreichische Staatsbürgerin bei ihrer Befragung am Zürcher Obergericht am Donnerstagmorgen. Seit drei Jahren befindet sie sich in einer Wohngruppe mit 18 Frauen in der Justizvollzugsanstalt Hindelbank. Es gelinge ihr auch besser, sich in andere hineinzuversetzen als früher. «Ich versuche anderen Insassen zu helfen, wenn sie Probleme haben.»

Im laufenden Jahr habe sie bereits acht oder neun begleitete Ausgänge bewilligt bekommen. Diese nutzt sie, um etwas einzukaufen, spazieren zu gehen oder etwas zu essen. Auch ihre betagten Eltern kann sie so hin und wieder besuchen.

Sie bestreitet Morde

Den Gefängnisalltag beschrieb sie als «monoton und manchmal schwierig». Sie arbeite sechs Stunden pro Tag und treibe viel Sport. Halt geben würden ihr die zwei Katzen, die sie hat. «Sie urteilen nicht und machen mir viel Freude.» Dank ihnen sei sie beschäftigt und habe eine Verantwortung.

«Ich habe ganz viele Delikte begangen, aber keine Tötungsdelikte», sagte sie auf die Frage des Richters nach den Taten, die sie begangen habe. Dass sie die zwei Morde und den versuchten Mord, für die sie verurteilt wurde, nicht anerkennt, ist nicht neu. Zahlreiche Brandstiftungen und weitere Delikte hingegen gab sie zu.

Der Umgang mit den eigenen Taten ist ein wichtiger Faktor bei der Beurteilung der Frage, ob sie als therapiefähig und -willig eingestuft wird. Dies ist wiederum entscheidend für die Umwandlung der Verwahrung in eine stationäre Massnahme, die eine Therapie beinhaltet.

Gutachter hält sie für therapierfähig

Früher galt der Grundsatz, dass ohne Anerkennung der eigenen Taten eine Therapie kaum möglich sei. «Das ist doch eher eine juristische Hypothese», sagte die «Parkhausmörderin» dazu.

Der Gutachter in dem Fall, der forensische Psychiater Henning Hachtel, erläuterte, dass dies mittlerweile tatsächlich nicht mehr so absolut gesehen werde. Es werde heute bei der Therapie von Gewaltstraftätern vermehrt auch die Deliktprävention statt der Deliktorientierung ins Zentrum gestellt.

Hachtel hält die 52-Jährige grundsätzlich für therapiefähig und -willig. Gleichzeitig geht er davon aus, dass eine Therapie bei der Frau eine deutliche Risikominderung für weitere schwere Straftaten bewirken könnte. Der Gutachter empfiehlt deshalb die Umwandlung der Verwahrung in eine stationäre Massnahme.

Datum für Urteil offen

An der Verhandlung am Zürcher Obergericht folgen unter anderem noch die Vorträge der Staatsanwaltschaft sowie des Anwalts der Verwahrten. Wann das Gericht seinen Entscheid bekannt geben wird, steht noch nicht fest.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft will eine Umwandlung der Verwahrung verhindern. Sie beantragte an der Verhandlung vor dem Zürcher Obergericht ein neues Gutachten über die 52-Jährige. 

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