Die Liste ist lang und wirkt wie eine Ohrfeige für alle Behörden, die in den letzten Jahren mit dem jungen Mann zu tun hatten: Die vom 21-jährigen Carlos* begangenen Straftaten reichen bis in dessen Jugendjahre zurück. Heute kam vor dem Zürcher Bezirksgericht eine weitere Verurteilung hinzu.
Als Teenager gerät Carlos wegen vergleichsweise harmlosen Delikten wie Sachbeschädigungen oder Diebstahl an die Justiz. Später kommen gröbere Vergehen hinzu. Mit 15 sticht Carlos im Streit auf seinen Kontrahenten ein. Aufwendige Sondersettings bringen nur vorübergehend Besserung. Carlos wird zum Serientäter, zertrümmert in U-Haft seine Zelle und prügelt sich mit anderen Insassen.
Carlos ist kein «Vollpsychopath»
Heute nun bekam Carlos eine weitere Haftstrafe aufgebrummt. 18 Monate unbedingte Haftstrafe lautet das Urteil für versuchte schwere Körperverletzung. Im März letzten Jahres hatte Carlos sein Opfer nach einer Diskussion mit einem Faustschlag niedergestreckt.
Wie sehr die Justiz genug hat von den Taten des jungen Mannes, zeigte sich heute während den Verhandlungen im Zürcher Bezirksgericht. «Er schätzt die Situationen falsch ein. Das zieht sich wie ein roter Faden durch sein Leben», sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Für ihn ist Carlos zwar kein «Vollpsychopath, der sich wahllos Opfer herauspickt». Doch er lasse sich nicht helfen.
Ratlosigkeit der Justiz
Der Staatsanwalt brachte daher auch das Thema «Verwahrung» auf den Tisch, denn mit einer simplen Freiheitsstrafe - «egal wie hoch» - sei es nicht getan. Gleichzeitig ergänzt er aber: Im vorliegenden Fall eine Verwahrung nicht verhältnismässig, denn der 21-Jährige habe seit fünf Jahren kein vorsätzliches Gewaltdelikt mehr verübt.
Für den Staatsanwalt und den Richter ist klar: Das Bild von Carlos leidet auch unter dessen bekannter Vergangenheit. «Bei einer anderen Person wäre eine Verwahrung gar kein Thema», so der Staatsanwalt. Der Richter wollte aber nicht ausschliessen, dass die definitive Wegsperrung des Serientäters nicht irgendwann einmal infrage kommen könnte.
Neben der Freiheitsstrafe muss Carlos für sein jüngstes Vergehen auch Schadenersatz und eine Genugtuung von über 3000 Franken bezahlen. Ob das ein Umdenken beim Verurteilten bewirken wird, ist fraglich. Der Richter räumte heute denn auch ein: «Wir sind ratlos.» (cat/SDA)
* Name geändert