Promi-Brillenkönigin wegen Misswirtschaft verurteilt
Sechs Monate ohne Bewährung für Nicole Diem

Vor zehn Jahren gewann sie einen Unternehmerpreis, nun wurde Nicole Diem (63) vom Bezirksgericht Horgen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt.
Publiziert: 16.05.2017 um 17:58 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 21:04 Uhr
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Promis standen auf ihre Brillen: Nicole Diem (63).
Foto: Foto aus Geschäftsbericht

Das Bezirksgericht Horgen hat Promi-Optikerin Nicole Diem (63) am Dienstag zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Die einstige Trägerin des Schweizer Innovationspreises wurde wegen Misswirtschaft, unterlassener Buchführung, Gläubigerschädigung und Verkehrsdelikten verurteilt.

Sie muss nicht in jedem Fall in den Knast

Die Strafe wurde ohne Bewährung verhängt, weil Diem bereits wegen Steuerbetrugs vorbestraft ist. Ins Gefängnis muss die Unternehmerin allerdings nicht zwingend: Freiheitsstrafen bis 12 Monate können in Halbgefangenschaft verbüsst werden.

Zur Freiheitsstrafe kommt eine Geldstrafe von 120 Tagessätze zu je 250 Franken sowie eine Busse von 100 Franken wegen Verletzung der Verkehrsregeln.

Das Bezirksgericht Horgen sah es als erwiesen an, dass die einstige Vorzeige-Unternehmerin den Konkurs ihrer früheren Firma verschleppt und die Gläubiger geschädigt hat. Mit Buchhaltungstricks hatte sie die wahre Situation ihrer Firma über Jahre verschleiert.

Revisionsberichte erstellte sie während mehrerer Jahre keine. In dieser Zeit stieg die Verschuldung gemäss Gericht um weitere rund 600'000 Franken. Schliesslich verkaufte sie ihr eigenes Warenlager zum Schnäppchenpreis an eine Auffangfirma, die sie selber gegründet hatte. Die Gläubiger hatten das Nachsehen. Heute betreibt diese Auffangfirma noch drei Optiker-Filialen am Zürichsee.

Schuld abgestritten

Das Gericht stellte Diem «keine günstige Prognose». Schliesslich sei sie bereits wegen ähnlicher Delikte vorbestraft und habe sich sogar während der Probezeit wieder strafbar gemacht.

Die 63-jährige bestritt während des Prozesses Anfang Mai alle Anklagepunkte und schob die Schuld auf ihre Berater (BLICK berichtete).

Mit 20 Jahren ersten Laden eröffnet

Diem eröffnete ihre erste Filiale im Jahr 1973 mit nur 20 Jahren, obwohl sie keine Optikerlehre abgeschlossen hatte. Weitere Filialen folgten, darunter eine an der Zürcher Bahnhofstrasse und eine in Basel. In den 1980er-Jahren kaufte sie als erste Europäerin direkt Brillengläser bei einem japanischen Hersteller ein.

2006 wurde sie mit dem Schweizer Innovationspreis ausgezeichnet. Damit sollte sie anderen Frauen Mut machen, ebenfalls unternehmerisch tätig zu werden. Was die Jury damals nicht wusste: Zu diesem Zeitpunkt war Diems Unternehmen längst in Schieflage geraten. (SDA/stj)

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