Raubstraftat in Meilen ZH
Drei weitere Verhaftungen nach Halloween-Übergriffen

Nach den Halloween-Übergriffen in Meilen hat die Kantonspolizei Zürich drei weitere junge Männer verhaftet. Die Verdächtigen, 16- bis 18-jährige Schweizer, sollen an Raubstraftaten beteiligt gewesen sein. Insgesamt wurden nun fünf Tatverdächtige festgenommen.
Publiziert: 11:45 Uhr
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Aktualisiert: 11:49 Uhr
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Nach den Halloween-Übergriffen in Meilen hat die Kantonspolizei Zürich drei weitere junge Männer verhaftet.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

  • Drei weitere Verhaftungen nach Halloween-Raubüberfällen in Meilen
  • Jugendliche wurden bedroht, angegriffen und teilweise ihrer Kleidung beraubt
  • Fünf Tatverdächtige im Alter von 16 bis 18 Jahren festgenommen
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Daniel MacherRedaktor News

Die Kantonspolizei Zürich verhaftete in der Woche nach Halloween drei weitere junge Männer, die dringend verdächtigt werden, in der Halloween-Nacht in Meilen unter anderem Raubstraftaten begangen zu haben.

Etwa um 22.40 Uhr hatte eine Gruppierung von jungen Männern an der Rainstrasse in kurzem Zeitabstand andere Jugendgruppierungen angegriffen. Sie bedrohten sie, gingen sie tätlich an und verletzten sie teilweise. Einige Geschädigte zwangen sie, sich bis auf die Unterwäsche ausziehen. Die Täter raubten ihnen unter anderem Mobiltelefone, Bargeld und einen E-Roller.

Bereits zwei Verhaftungen in der Tatnacht

Die intensiven Ermittlungen der Kantonspolizei Zürich, in enger Zusammenarbeit mit der Jugendanwaltschaft sowie mit der Staatsanwaltschaft See/Oberland, führten in der Woche nach Halloween zur Verhaftung weiterer Tatverdächtiger. 

Nachdem bereits in der Tatnacht vom 31.10.2025 ein 16-jähriger Somalier sowie ein 18-jähriger Italiener verhaftet worden waren, ermittelte die Kantonspolizei Zürich drei weitere Tatverdächtige und nahm sie fest. Bei ihnen handelt es sich um 16- bis 18-jährige Schweizer.

Weitere Straftat nachgewiesen

Im Verlauf der Ermittlungen konnte die Kantonspolizei Zürich dem 16-jährigen Somalier die Beteiligung an einer weiter zurückliegenden Straftat nachweisen.

Die beiden erwachsenen Tatverdächtigen wurden vom Zwangsmassnahmengericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft See/Oberland inzwischen in Untersuchungshaft versetzt. Die drei jugendlichen Täter wurden der Jugendanwaltschaft zugeführt. Wie üblich gilt bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss die Unschuldsvermutung.

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