Rassismus
Bezirksgericht Zürich spricht Busfahrer von Aufruf zu Hass frei

Das Bezirksgericht Zürich hat einen Busfahrer trotz einer rassistischen Beleidigung freigesprochen. Der Deutsche suggerierte einen Zusammenhang zwischen Hautfarbe und Verhalten. Die Schwelle zum Aufruf zu Hass sah der Richter aber nicht erreicht.
Publiziert: 03.06.2025 um 14:24 Uhr
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Aktualisiert: 03.06.2025 um 15:23 Uhr
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Foto: CHRISTIAN BEUTLER
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Mit dem Ausruf «das passt zur Hautfarbe» habe der 56-Jährige den Passagier wohl beschimpft, sagte der Richter bei der Begründung am Dienstag. Angeklagt war aber Diskriminierung oder Aufruf zu Hass.

«Wir beurteilen hier weder die Gesinnung noch Aussagen aus dem Prozess», sagte der Richter. Die damalige Aussage war «sicher nicht nett gemeint» und «nicht in Ordnung». Der Bezug zur Hautfarbe sei «völlig unnötig». Aber die Aussage sei nicht menschenverachtend oder die Gleichberechtigung infrage stellend, begründete der Richter den Freispruch.

Ein Verfahren wegen Beschimpfung wurde bereits zu einem früheren Zeitpunkt eingestellt. Das Obergericht begründete dies laut dem Bezirksrichter damit, dass der Chauffeur seinerseits auf eine Beschimpfung reagiert habe.

Der Richter versuchte am Ende zu schlichten. Die Kontrahenten sollten sich doch die Hand geben oder der Chauffeur sich entschuldigen. Erfolgreich war er damit nicht.

Der 56-jähriger Buschauffeur gab die rassistische Beleidigung bei der Befragung zu. Der Passagier habe aber selber zu Hass aufgerufen. Mit Gesten könne genauso Hass geschürt werden, wie mit Worten, sagte der Deutsche.

Dass er nach einer Scheibenwischer-Geste des dunkelhäutigen Passagiers «das passt zur Hautfarbe» gerufen hatte, bestritt er nicht. Das sei eine Feststellung, keine Beleidigung. Er habe aber nicht viel überlegt dabei.

«Wir haben gewisse Profile bei den Fahrgästen», sagte der 56-Jährige. Er habe ausdrücken wollen, dass sich gewisse Fahrgäste, oder «gewisse Pigmentierte», wie er es ausdrückte, nicht an das Recht in dem Land halten, in dem sie leben. Der Passagier habe ihm die Sicht versperrt. Das hätte mit einem Unfall enden können, sagte er.

Nach einer Diskussion war der Passagier am Bahnhof Wipkingen ausgestiegen. Laut Anklage machte er die Scheibenwischer-Geste, der Busfahrer behauptete vor Gericht, dass der Mann ihm auch den Mittelfinger gezeigt hatte.

Die nicht anwesende Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Geldstrafe wegen Diskriminierung oder Aufruf zum Hass. Der Geschädigte beantragte je 1000 Franken für Schadenersatz und Genugtuung. Er muss dies nun auf dem Zivilweg einfordern. Das Urteil kann ans Obergericht weitergezogen werden.

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