Schutzbehörde
Kanton Zürich will Kesb-Verfahren beschleunigen

Verfahren zu Entscheiden der Kesb sollen im Kanton Zürich weniger lang dauern. Der Regierungsrat hat darum vorgeschlagen, mit dem Bezirksrat eine Instanz zu streichen.
Publiziert: 15:13 Uhr
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Aktualisiert: 17:24 Uhr
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Foto: ENNIO LEANZA
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Zürich ziehe nach, was 24 von 26 Kantonen bereits machten, teilte die Direktion der Justiz und des Innern (DJI) am Freitag mit. Nur Zürich und St. Gallen machten es bisher anders. Nach Bundesrecht sei eine kantonale Instanz ausreichend. Neu soll eine Beschwerde gegen einen Kesb-Entscheid direkt beim Obergericht eingereicht werden. Die angestrebte Teilevision des seit 2013 existierenden Gesetzes solle den Betroffenen, nicht den Beschwerdeinstanzen nützen.

«Wichtig ist ein besserer Schutz der Betroffenen. Sie sollen schneller wissen, was gilt», sagte Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) vor den Medien. Da die Entscheide in elementare Bestandteile der persönlichen Freiheit der Betroffenen eingreifen würden, hätten diese ein Interesse an einer schnellen Behandlung. Ihr gehe es um den Schutz der Kinder. Sie sei darum «sehr glücklich», dass der Regierungsrat ihrem Antrag gefolgt ist.

Laut DJI dauern 70 Prozent der kantonalen Verfahren mehr als 200 Tage, 20 Prozent gar länger als ein Jahr. Darin ist das Verfahren bei der Kesb nicht eingerechnet. Rund 450 Fälle pro Jahr landen bei den Bezirksräten, 20 Prozent davon gehen ans Obergericht weiter.

Jonas Schweighauser, Professor für Familienrecht an der Uni Basel, begrüsste den Zürcher Vorschlag. Gerade für Kinder seien lange Verfahren schwierig. «Rasche Klarheit kann Eskalation verhindern», sagte er. Die Bezirksräte entscheiden rein aktenbasiert, mit den Betroffenen sprechen sie nicht. Mündliche Verfahren seien aber für die Betroffenen besser, es komme zu mehr Einigungsversuchen, sagte Schweighauser.

Bei der Vernehmlassung habe die Änderung zu kontroversen Diskussionen Anlass gegeben, schreibt die DJI. Doch vor allem die Kesb-Präsidien, die Sozialkonferenz und die Kindesschutzkommission hätten sich für schnellere Verfahren ausgesprochen. Da diese nah bei den Betroffenen seien, habe sich der Regierungsrat für den Schritt entschieden. Hingegen wehrten sich beide Rechtsinstanzen dagegen, wie Fehr ausführte. «Das Obergericht wollte die Fälle nicht übernehmen, die Bezirksräte nicht abgeben».

Geändert werden auch die Perimeter der Berufsbeistandschaften. Die 13 Kesb-Kreise sollen künftig mit denen der Berufsbeistandschaften übereinstimmen. Bisher hätten unterschiedlich grosse Perimeter die Beistandschaften häufig überlastet. Die Kreise gehen von Zuständigkeiten für 4000 bis zu 450'000 Personen, wie Daniel Frei, Geschäftsleiter Sozialdienste Bezirk Dielsdorf, sagte.

Dabei habe es bisher zahlreiche Schnittstellen gegeben, die Fallzahlen seien teils stark gestiegen. Auch wenn es nun auch grössere Kreise geben wird, geht Frei aufgrund der Kleinräumigkeit des Kantons von weiterhin hoher Bürgernähe aus.

Weitere Änderungen betreffen die Zusammensetzung der Kesb und die Aktenaufbewahrung bei den Berufsbeiständen. Die Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Kinder- und Erwachsenenschutzrecht des Kantons Zürich geht als nächstes an den Kantonsrat.

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