Rabenmutter vor Gericht
Mutter liess Tochter (6) allein in Wohnung zurück

Ich bin dann mal weg. Rosanna L. * (31) vergnügte sich in Mailand oder Monaco – und liess ihre Tochter (6) dafür in der Wohnung zurück. Geht gar nicht, urteilte Einzelrichter Claudio Maira und verurteilte die Rabenmutter zu sieben Monaten Gefängnis – bedingt.
Publiziert: 28.11.2019 um 20:30 Uhr
Angeklagte: Rabenmutter Rosanna L. (31) auf dem Weg ins Gericht.
Foto: Philippe Rossier
Viktor Dammann

Wie kann man nur? Die gebürtige Dominikanerin Rosanna L.* (31) liess ihre Tochter (6) alleine und unbeaufsichtigt in ihrer Wohnung in einem Zürcher Mehrfamilienhaus zurück. Gemäss Staatsanwaltschaft mehrfach. Über mehrere Tage. Ohne eine Betreuungsperson zu organisieren.

«Sie hatte lediglich sporadischen, telefonischen Kontakt zu ihrer Tochter», hielt der Staatsanwalt fest und weiter: «Durch diese Handlungen gefährdete sie das Wohl des Kindes in erheblichen Mass.» Bei einem unvorhergesehenen Notfall hätte sie nicht rechtzeitig eingreifen können. Die Erziehungsberechtigte war weit weg: Zwischen Mitte November 2016 und Mitte April 2018 weilte sie viermal für einen bis drei Tage in Monaco und zweimal einen Tag in Mailand.

Keine Angaben zu den Beweggründen

Nun stand die Rabenmutter vor dem Zürcher Bezirksgericht und man hätte beispielsweise gerne erfahren, wie Rosanna sichergestellt hatte, dass für ihre Tochter wenigstens genügend zu Essen und zu Trinken bereitstand. Oder was die Sozialhilfe-Empfängerin an der Cote d'Azur und in Mailand getrieben hatte. Fehlanzeige. Rosanna L. zeigte sich zwar geständig, weigerte sich jedoch ihre Beweggründe anzugeben. Auch die Finanzierung ihrer Reisen verschwieg sie lieber.

Neben der Kindes-Vernachlässigung wurde ihr zudem unrechtmässiger Bezug von Sozialgeldern und Betrug vorgeworfen. Rosanna und ihre Tochter werden seit Jahren vom Amt unterstützt. Dabei unterliess sie es, dem Sozialamt zu melden, dass ihr eine Bekannte eine Kreditkarte zur Verfügung gestellt hatte, mit der sie für über 8000 Franken an Leistungen bezog. «Dieses Geld habe ich erspart und selber auf die Karte geladen», rechtfertigte sie sich vor dem Richter.

Auch zu viel Sozialhilfe bezogen

Zudem hinterging die Hausfrau eine Agglomerationsgemeinde, wo sie ein halbes Jahr lebte. Sie gab an, mit einem homosexuellen Mann in einer WG zu leben. In Wirklichkeit handelte es sich um den Vater eines weiteren Kindes, der für sie und ihre Tochter finanziell aufkam. So erzielte die Frau 4400 Franken zu hohe Sozialhilfe.

Am Ende wurde Rosanna L. wegen Verletzung der Fürsorgepflicht und Betrug mit sieben Monaten Gefängnis bedingt bestraft. «Sie haben sich für die schönen Seiten eines Luxusleben entschieden. Glücklicherweise ist nichts Schlimmeres passiert», sprach ihr der Einzelrichter Claudio Maira ins Gewissen. Und mahnte: «Seien sie für ihre Tochter da – sie ist das Wichtigste!»

* Name geändert

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