Darum gehts
- Masseur wegen Missbrauchs von drei Patientinnen vor Gericht
- Frauen konnten sich nicht wehren oder verfielen in Schockstarre
- 34 Monate Freiheitsstrafe und 8 Jahre Landesverweis verhängt
Weil er drei Patientinnen missbraucht haben soll, steht am Montag ein medizinischer Masseur vor dem Zürcher Obergericht. Die Frauen konnten sich teilweise wegen körperlicher Einschränkungen nicht gegen die Übergriffe wehren oder verfielen in Schockstarre.
Der medizinische Masseur war lediglich zehn Tage lang an einem Spital in der Region Zürich angestellt, bis er wegen der gemeldeten Übergriffe fristlos entlassen wurde. Er soll drei Frauen an den Brüsten und im Intimbereich berührt und massiert haben.
Erstinstanz verhängte Landesverweis
Die Vorinstanz, das Bezirksgericht Meilen, verurteilte den Deutschen dafür Ende 2023 wegen mehrfacher Schändung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 34 Monaten. Davon soll er zwölf Monate absitzen, den Rest erhielt er auf Bewährung.
Zusätzlich zur Freiheitsstrafe erhielt der Masseur einen Landesverweis von acht Jahren und ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot im Gesundheitsbereich mit Patientenkontakt.
Sein Anwalt hatte beim Prozess in Meilen gesagt, dass ein Therapeut darauf angewiesen sei, dass Patientinnen aktiv kommunizieren würden, wenn ihnen eine Berührung unangenehm sei. Diese drei Frauen hätten dies jedoch nicht oder erst sehr viel später getan.