Er habe gewusst, dass der Nachbar von unten nicht in seiner Wohnung gewesen sei, sagte der Beschuldigte bei der Befragung. «Sonst wäre ja schon wieder Musik gelaufen.» Er habe auch extra vorher geklingelt und geklopft, um sicherzugehen.
Dann habe er seine Dienstwaffe geholt und geschossen. «Ich wollte seine Wohnung verwüsten», gab der Beschuldigte mit ruhiger Stimme zu. Ein Teil der Patronen landete in der Wohnung, einige gingen durch die Türe, die Küche und hinten in die Fensterscheibe. Auch der Türrahmen des Wohnzimmers wurde beschädigt.
An dem Tag sei er ausgebrannt gewesen, wütend. Nachher sei es besser gewesen, sagte der Temporärarbeiter. Die Staatsanwaltschaft beantragt wegen versuchter, vorsätzlicher Tötung und Sachbeschädigung eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren.
Dazu solle der Mann eine ambulante Therapie machen. Diese hält der Beschuldigte für unnötig. Er habe schon Therapie gemacht. Sein Anwalt fordert, ein Gutachten einzuholen. Dieses soll zeigen, ob bei seinem Mandanten eine schwere psychische Störung vorliegt. Das Bezirksgericht Winterthur dürfte das Urteil noch heute eröffnen.