Prozess am Zürcher Obergericht
Männer schuldig wegen Missbrauch von 13-Jähriger

Das Zürcher Obergericht hat zwei junge Männer wegen Sexualdelikten schuldig gesprochen. Die beiden hatten am Katzensee fahrlässig sexuelle Handlungen mit einer Minderjährigen vollzogen.
Publiziert: 13:18 Uhr
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Aktualisiert: 13:34 Uhr
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Zwei junge Männer wurden wegen sexueller Handlungen mit einer Minderjährigen am Katzensee verurteilt. Das Zürcher Obergericht milderte die Strafen teilweise ab. (Archivbild)
Foto: Melanie Duchene

Darum gehts

  • Zwei Männer verurteilt wegen Vorfällen bei einer Party 2020
  • Lebenslanges Tätigkeitsverbot mit Minderjährigen für beide Männer
  • Geldstrafen von 180 mal 90 und 120 mal 70 Franken
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Ein Schweizer kassierte noch 14 statt 18 Monate Freiheitsstrafe bedingt, wie aus dem schriftlichen Urteilsdispositiv hervorgeht, das Keystone-SDA vorliegt. Die Geldstrafe gegen ihn bleibt bei 180 mal 90 Franken.

Einen Serben verurteilt das Obergericht zu 12 Monaten bedingter Freiheitsstrafe, gleich wie die Vorinstanz. Seine Geldstrafe fällt mit 120 mal 70 Franken aber 60 Tagessätze tiefer aus. Für alle Strafen gilt eine Probezeit von drei Jahren. Die Geldstrafen betreffen weitere Delikte, wie das Verabreichen gesundheitsgefährdender Stoffe an Minderjährige.

Lebenslängliche Tätigkeitsverbote mit Minderjährigen

Aus welchen Gründen das Gericht das Strafmass änderte, geht aus dem Dispositiv nicht hervor. Die Urteile können noch an das Bundesgericht weitergezogen werden.

Dem Opfer müssen die beiden gemäss Urteil Genugtuungen von 4000 und 1600 Franken bezahlen. Sie kassieren lebenslängliche Tätigkeitsverbote mit Minderjährigen. Der Serbe entgeht der geforderten Landesverweisung.

Sie hielten das Mädchen für 16 Jahre alt

Die Vorfälle ereigneten sich an einer Geburtstagsparty im Mai 2020. Die beiden Männer, damals 20 Jahre alt, besorgten Alkohol für die minderjährigen Mädchen. Dabei kam es zu sexuellen Handlungen mit dem stark betrunkenen Opfer. Diese wurden teilweise gefilmt.

Die Männer sagten an der Verhandlung im Juni, dass sie das 13-jährige Mädchen für mindestens 16 Jahre alt gehalten hatten. Ihre Verteidiger forderten Freisprüche. Die Staatsanwaltschaft, die eine Verurteilung wegen Schändung gefordert hatte, war an der zweitinstanzlichen Verhandlung nicht mehr dabei.

Mit dabei waren aber die Eltern des Opfers, die ebenfalls Genugtuungen forderten. Diese Anträge lehnten die Richter ab.

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