Es begann mit Wildpinkeln an der Gartenhecke – und endete in einer Schlägerei mit einem Gartenschlauch als Tatwaffe. Ein blutiger Rentner-Streit wurde am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Dietikon ZH verhandelt. Dem angeklagten Max B.* (73) wird vorgeworfen, einer Frau (Mitte 60) die Nase gebrochen zu haben.
Die Anklage: Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand! «Von mir bekommt die keine rostige Schraube als Schadenersatz», giftelte der Angeklagte vor Gericht. Es nützte nichts.
Die Ausgangslage: Am 11. Juli 2019 pinkelte der Beschuldigte in Dietikon nachmittags an eine Hecke. Das störte die Mittsechzigerin, die auf der anderen Seite Unkraut jätete. «Sie müssen mir nicht in den Garten ‹seichen›», habe sie ihm gesagt, so der Angeklagte. Der Rentner antwortete ihr: «Ich mache jetzt hier fertig.»
Gartenschlauch wie Peitsche benutzt
Das wiederum liess sich die Frau nicht bieten, griff zum Gartenschlauch – und spritzte los. Dann brachen beim Pipi-Rentner alle Dämme. «Ich war auf 200», gab er zu.
Laut Anklage schlug er die Frau mit der flachen Hand ins Gesicht. Und er habe den Schlauch als Tatwaffe benutzt. «Wie eine Peitsche» habe er die Spritzdüse aus Hartplastik durch die Luft sausen lassen. Und dem Opfer so die Nase gleich mehrfach gebrochen. Das Opfer habe Monate gebraucht, um sich zu erholen und erschien nicht persönlich vor Gericht.
Max B. kam ohne Anwalt, führte BLICK in einer Prozesspause zum nahegelegenen Tatort, schilderte den Vorgang noch mal im Detail. Vor Gericht sagte er zunächst: «Ich weiss nicht, was genau passierte, ich war so wütend.» Später behauptete er: «Ich habe den Schlauch nur losgelassen, als wir beide daran zogen. Er muss ihr dann ins Gesicht gespickt sein.» Auch von zwei Zeugen, die ihn belasteten, liess sich der rabiate Rentner nicht beeindrucken: Die seien sowieso keine Schweizer und hätten sich abgesprochen.
Der Richter verlor sichtlich die Geduld. Und ging am Schluss über das geforderte Strafmass der Staatsanwaltschaft hinaus: Zwölf Monate bedingt. Zudem muss der Rentner 1500 Franken zahlen.
«Was Sie gemacht haben, ist einfach nur nieder»
Der war mit dem Urteil alles andere als einverstanden. Und machte seinem Ärger noch im Gerichtssaal Luft. Er unterbrach den Richter bei der Urteilsverkündung immer wieder («Sie beeindrucken mich gar nicht»). Dieser drohte: «Jetzt rede ich, ansonsten lasse ich Sie von der Polizei aus dem Saal entfernen.» Er habe eine ihm körperlich unterlegene Frau erheblich verletzt, sagte der Richter zum Angeklagten: «Was Sie gemacht haben, ist einfach nur nieder.»
Max B. will sich gegen das Urteil wehren, indem er die Busse nicht bezahlt. «Ich gehe lieber ins Gefängnis.» Einziger Erfolg des Tages gegenüber seiner Kontrahentin: «Wenn ich noch mal an die Hecke pinkeln würde, würde sie nicht mehr rauskommen und reklamieren. Das war ein Denkzettel!»
*Name bekannt