Parkhaus-Mörderin
Caroline H. bleibt lebenslang verwahrt

ZÜRICH – Die zweifache Mörderin Caroline H.* (37) wollte aus der Isolationshaft raus. Doch das Obergericht entschied dagegen. Sie ist «nicht therapierbar».
Publiziert: 26.03.2010 um 09:38 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 23:16 Uhr

Sie gilt als die gefährlichste Frau der Schweiz. Caroline H.* (37) wurde als «Parkhausmörderin» bekannt, weil sie im Juni 1991 im Zürcher Urania-Parkhaus eine 29-jährige Frau erstochen hatte.

Sechs Jahre später brachte sie im Chinagarten am Zürichsee eine 61-jährige Passantin um. Laut Urteil hatte die Innerschweizerin ihr Opfer «aus Lust am Töten mit unzähligen Messerstichen abgeschlachtet».

Seit zehn Jahren sitzt sie nun in Hindelbank in Isolationshaft. Ihre Kontakte beschränken sich auf Besuche des Pfarrers, der Eltern und des Anwalts. «Einziger Halt ist meine Katze ‹Zeus›, mit der ich die Zelle teile», sagte sie vor Gericht.

Ihre Verwahrung wird aber nicht zugunsten einer stationären Therapie aufgehoben. Dies hat das Zürcher Obergericht heute entschieden. Es erklärte die Serienmörderin für «nicht therapierbar.»

Wegen der langanhaltenden und nicht heilbaren psychischen Störung von Caroline H. sei zu erwarten, dass sie auch in Zukunft vergleichbare Taten begehe, schreibt das Gericht in seinem Urteil. Eine Therapie sei deshalb «nicht erfolgversprechend».

Ihr Alltag wird identisch verlaufen wie in den letzten zehn Jahren: Vormittags stellt sie Holzspielzeuge her, dann darf sie im acht Quadratmeter grossen Innenhof frische Luft schnappen. Jeden Abend trainiert sie zudem eine halbe Stunde auf dem Laufband.

Therapeut soll «beim Überleben helfen»

Die Neubeurteilung hat der Doppelmörderin aber dennoch einen Vorteil verschafft: Weil das Obergericht «ungünstige Rückzugs- und Verbitterungsentwicklungen» erkannte, muss die Strafanstalt Hindelbank die Verwahrte künftig psychologisch betreuen lassen.

In der Anhörung vor einem Monat erzählte die «Parkhausmörderin», dass sie sich lebendig begraben fühle, sich die Haut ritze und den Kopf an die Wand schlage, um Schmerzen zu spüren. Sie selbst äusserte ebenfalls den Wunsch nach psychologischer Unterstützung.

Angesichts einer so schweren Persönlichkeitsstörung müsse der Frau unbedingt «beim Überleben geholfen werden», urteilte das Gericht. Empfehlenswert sei die Zusammenarbeit mit einem «älteren, forensisch erfahrenen Therapeuten». Auch Medikamente sollen bei dieser Überlebenshilfe zum Einsatz kommen.

Alle Verwahrten werden neu beurteilt

Die Neubeurteilung wurde aufgrund des neuen Strafgesetzbuches vorgenommen, das 2007 in Kraft trat. Die neue Rechtslage verlangt, dass jeder Verwahrte neu beurteilt und allenfalls in eine offenere Station mit Therapie verlegt wird. Entsprechend hatte das Bundesgericht eine Neubeurteilung der «Parkhausmörderin» verlangt.

Seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes wurden im Kanton Zürich 16 Verwahrungen in stationäre Therapien umgewandelt. (SDA/num)

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