Paar beschwerte sich
Wohnungskontrolle wegen Scheinehe-Verdacht

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines gleichgeschlechtlichen Paares abgewiesen, das eine Wohnungskontrolle als widerrechtlich erachtete. Die Kontrolle wurde im August 2022 von der Kantonspolizei Zürich durchgeführt, um die Partnerschaft zu verifizieren.
Publiziert: 10.06.2025 um 17:24 Uhr
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Aktualisiert: 10.06.2025 um 18:05 Uhr
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Das Bundesgericht hat sich in einer öffentlichen Beratung mit dem Fall einer Wohnungskontrolle durch die Kantonspolizei Zürich befasst. (Archibild)
Foto: LAURENT GILLIERON
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines gleichgeschlechtlichen Paares abgewiesen. Die beiden Männer erachteten die Anordnung einer Wohnungskontrolle zwecks Verifizierung einer tatsächlich gelebten Partnerschaft als widerrechtlich.

Das Bundesgericht fällte diesen Entscheid in öffentlicher Beratung mit drei zu zwei Stimmen. Die Durchführung der Kontrolle als solche war jedoch nicht zulässig. Zu diesem Schluss war bereits das Zürcher Verwaltungsgericht im Oktober 2023 gelangt. Grund dafür war eine Verletzung des rechtlichen Gehörs der Betroffenen. Es wurde von der Vorinstanz kein Eingriff in das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens festgestellt.

Die Kantonspolizei Zürich führte im August 2022 im Auftrag des kantonalen Migrationsamt eine unangemeldete Wohnungskontrolle beim beschwerdeführenden Paar durch. Zudem wurden die beiden Betroffenen unabhängig voneinander befragt. In ihrem Rapport hielt die Polizei fest, dass eine ernsthafte Beziehung vorliege.

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