Obwohl sie nichts Illegales tun
Zürich führt Datenbank mit 5843 Prostituierten

Seit 2013 landen Zürcher wegen «Ausübung der Prostitution» in der Milieu-Datenbank. Die Stadt will so Sicherheit und Ordnung gewährleisten.
Publiziert: 30.01.2015 um 19:10 Uhr
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Aktualisiert: 07.10.2018 um 11:00 Uhr
5515 Frauen und 328 Männer sind in der «Mida», weil sie als Prostituierte arbeiteten.
Foto: Keystone
Von Roland Gamp

Die Zürcher AL-Gemeinderätinnen Christina Schiller und Corinne Schäfli hatten dem Stadtrat im Oktober zehn Fragen zur Milieu-Datenbank «Mida» gestellt. «Wie viele Personen sind mit Eintrag ‹Ausübung der Prostitution› erfasst», wollten sie beispielsweise wissen.

Jetzt hat der Stadtrat laut «NZZ» geantwortet. Am Stichtag im November hatten 5515 Frauen einen Eintrag. Dazu kommen 328 Männer, die sich prostituiert haben.

Erst 2013 eingeführt

Das sind extrem viele Einträge. Zumal das Register erst seit 2013 geführt wird. Fragwürdig scheint, dass man auch im Register landet, wenn man nichts verbrochen hat. Schliesslich ist das Sexgewerbe legal.

Holt eine Prostituierte eine Bewilligung ein, landet sie automatisch im Register. Wer sich keine Erlaubnis hat, wird spätestens nach der ersten Polizeikontrolle aufgenommen. Die Einträge werden fünf Jahre lang gespeichert.

«Sicherheit und Ordnung»

Auf welcher rechtlichen Grundlage die Daten erfasst werden, wollten denn auch die beiden Gemeinderätinnen wissen. Laut Stadtrat stütze sich die Mida «auf den allgemeinen polizeilichen Auftrag zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung».

Die vielen Einträge würden einen Zweck erfüllen: «Dabei geht es namentlich um die Administration von Bewilligungen, die Identifikation von Opfern von Zwangsprostitution und den Nachweis von Urkundenfälschungen und Falschlegitimationen.»

Der Stadtrat betont, dass nicht jeder Beamte an die Daten kommt: «In der Praxis erhalten polizeiliche Ermittler aus dem Bereich Prostitution und Menschenhandel – insbesondere Angehörige der Kantonspolizei – auf Nachfrage Informationen. Zudem erhalten die Sozialen Dienste bei Verdacht des ungerechtfertigten Bezugs von Sozialleistungen Informationen.»

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