Nun wurde er verurteilt
Lehrling täuscht Sturz vor – und kassiert 13'000 Franken

Ein Winterthurer Lehrling liess sich im Treppenhaus seines Arbeitgebers absichtlich fallen. Dieser musste daraufhin zahlen. Jetzt wurde der junge Mann verurteilt – und das nicht zum ersten Mal.
Publiziert: 02.05.2022 um 10:50 Uhr
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Aktualisiert: 16.05.2022 um 21:04 Uhr
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Ein Lehrling täuschte im Treppenhaus seines Arbeitgebers einen Sturz vor. Von Ärzten wurde der junge Mann deshalb mehrmals für arbeitsunfähig erklärt.
Foto: Shutterstock

Die häufigste Unfallursache in der Schweiz ist Stolpern und Stürzen. Rund ein Viertel der Unfälle passiert zudem auf Treppen – und nicht selten haben diese Stürze schwerwiegende Folgen. Diese Statistik wollte sich ein junger Mann aus Winterthur zunutze machen.

2018 befand sich der damals 20-Jährige in der KV-Lehre in einem Zürcher Spital. Im August des gleichen Jahres liess er sich absichtlich im Treppenhaus seines Arbeitgebers fallen. Er blieb liegen, täuschte heftige Rückenschmerzen vor. Auch behauptete er gegenüber den Ärzten, dass er seine Beine nicht mehr spüren würde und sich allgemein nicht mehr bewegen könne.

5627 Franken reichten ihm nicht

Der Lehrling wurde so eine Woche lang für arbeitsunfähig erklärt, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Er schaffte es allerdings, rund sieben Monate lang Unfalltaggelder zu beziehen. Erst musste sein Arbeitgeber zahlen, später überwies auch noch die Unfallversicherung gut 5627 Franken. Doch das war dem Beschuldigten noch nicht genug.

Der junge Mann jammerte nämlich bei einem Arztbesuch darüber, dass er weiterhin extreme Schmerzen und Probleme mit der Wirbelsäule habe. Ausserdem leide er unter Schlaflosigkeit und Schmerzzuständen in der Nacht. Und sitzen, stehen oder sich fortbewegen könne er auch nicht.

Geldstrafe wegen Vergangenheit des Mannes ausgeschlossen

Bis Ende August 2019 erklärte der Arzt ihn schliesslich zu 50 Prozent arbeitsunfähig. Die Krankenkasse musste ihm deshalb von März bis August 7201.95 Franken auszahlen. Insgesamt erhielt der Lehrling somit rund 13'000 Franken.

Die Staatsanwaltschaft hat den Winterthurer jetzt zu einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Die Probezeit beträgt vier Jahre, und der junge Mann muss die Verfahrenskosten von 4000 Franken übernehmen. Wegen der Vergangenheit des Mannes wurde eine reine Geldstrafe ausgeschlossen.

Afrikaner angespuckt, bedroht und geschlagen

Der Verurteilte ist bei den Behörden kein Unbekannter. Er stand bereits mit acht weiteren Personen wegen Freiheitsberaubung vor Gericht. Die Gruppe hatte zwei Nordafrikaner (30 und 33) in einer Zürcher Moschee festgehalten, angespuckt, geschlagen und mit dem Tod bedroht.

Das Obergericht verurteilte damals sechs Personen zu bedingten Freiheitsstrafen von 12 bis 19 Monaten. Unter den Verurteilten befand sich auch der Treppenschwindler. Die Urteile sind allerdings, im Gegensatz zum Treppenfall, noch nicht rechtskräftig. (obf)


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