Nicht sein einziges Vergehen
Arzt mit falschem Doktortitel in der Schweiz verurteilt

Ein Arzt aus Bulgarien muss fast 20'000 Franken zahlen. Er schmückte sich in der Schweiz mit einem Doktortitel, den er nicht besass. Nun wurde er dafür verurteilt – auch, weil es nicht sein einziges Vergehen war.
Publiziert: 27.12.2021 um 15:09 Uhr
Ein Arzt aus Bulgarien praktizierte in der Schweiz mit einem falschen Doktortitel und wurde dafür nun gebüsst.
Foto: pixabay

Er wollte es partout nicht sein lassen und schrieb vor seinen Namen «Dr. med.». Dabei hatte der Arzt aus Bulgarien, der in der Schweiz praktizierte, keinen anerkannten Doktortitel. Selbst, als die Behörden ihn auf diesen Fehler hinwiesen, machte er einfach weiter. Die Folge: Er wurde verurteilt.

Der Arzt war in den vergangenen Jahren an mehreren Orten in den Kantonen Zürich, Basel und Bern tätig. Dabei hatte er sich unter anderem auf einer Internetseite und in seiner Mailsignatur als «Dr. med.» bezeichnet – obwohl er über keinen schweizerischen oder in der Schweiz anerkannten medizinischen Doktortitel verfügt.

Er besitzt einen bulgarischen Berufsdoktortitel und hätte als Berufsangabe deshalb «Dr. med. (BG)» verwenden müssen, wobei BG für Bulgarien steht. Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich hatte ihn mehrmals auf die falsche Titelbezeichnung hingewiesen. Doch er hatte sich darüber hinweggesetzt, «um die Patienten hinsichtlich seiner tatsächlichen Fähigkeiten zu täuschen», heisst es im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft See/Oberland.

Patienten ohne Bewilligung behandelt

Auch auf einen anderen Regelbruch war der Arzt wiederholt erfolglos hingewiesen worden: Er hätte für eine Assistenzärztin, die er beschäftigte, eine Bewilligung einholen müssen. Zudem hatte er seine Kollegin mit Arbeiten betraut, «deren Ausführung die persönliche Berufsausübung durch den Beschuldigten beziehungsweise dessen Anwesenheit erfordert hätten».

Doch auch der Bulgare selbst nahm Arbeiten vor, die er gar nicht hätte machen dürfen. So hatte er im Frühling 2021 in einer Praxis im Kanton Zürich zwei Patienten behandelt, obwohl ihm damals die Berufsausübungsbewilligung bereits entzogen worden war. Ein Bewilligungsentzug, von dem der Arzt schon zwei Monate lang wusste.

Wegen Vergehen gegen das Bundesgesetz verurteilt

Die Staatsanwaltschaft verurteilte ihn nun zu einer Geldstrafe von 15'000 Franken. Die Strafe gilt zeitweise als Zusatzstrafe zu zwei früheren Strafbefehlen. Zur Bestrafung, die wegen der Vorstrafen ohne Bewährung ausgesprochen wurde, kommen noch eine Busse von 2000 Franken sowie Verfahrenskosten von 1600 Franken. Total muss der Mediziner also 18'600 Franken Strafe zahlen.

Er wurde verurteilt wegen Widerhandlung gegen das Zürcher Gesundheitsgesetz, Vergehen gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie wegen Widerhandlung gegen das Medizinalberufsgesetz – alles jeweils mehrfach. (SDA/jmh)

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