Das Zürcher Obergericht will Clemens S.* (27) nicht ausschaffen, obwohl alle Voraussetzungen erfüllt wären. Der vorbestrafte Deutsche ging mit fünf Kollegen auf einen Mann los und kassierte eine Bewährungsstrafe – ohne Landesverweis. Die Richter gewichteten die Personenfreizügigkeit höher als die Ausschaffungsinitiative (BLICK berichtete).
Jetzt meldet sich erstmals die Familie des Beschuldigten zu Wort. «Was mein Sohn getan hat, war sicher nicht die feine englische Art, aber er ist auch kein brutaler Schläger», sagt Mutter K. D.* zu BLICK. Ihr stosse es sauer auf, dass nun auf Kosten ihres Sprosses Politik betrieben werde. Sie beklagt: «Niemand interessiert sich für die Vorgeschichte!»
Das Opfer der Prügelei habe die ganze Nachbarschaft terrorisiert, habe Leute bedroht und sei mit Softgun und Messer unterwegs gewesen. Der Vorwurf: Hätte die Justiz früher gehandelt, wäre es gar nie zum Vorfall gekommen.
Nun könnte die Geschichte von Clemens S. zum Fall für das Bundesgericht werden. Die Konsequenzen eines Landesverweises dürften sich in Grenzen halten: Der Deutsche ist mittlerweile in Hamburg zu Hause. Nur noch seine Familie lebt in der Schweiz – wenige Kilometer von der Grenze entfernt.
*Namen der Redaktion bekannt