Es ist ein wichtiger Tag für Elisabeth T.* (83). Heute stand Max E.** (56) vor dem Bezirksgericht Dietikon ZH. Er hatte im April 2017 die wehrlose Rentnerin vor ihrer Haustür abgefangen, in die Wohnung gezerrt, sie gefesselt, ihr die Kleider vom Leib geschnitten und sich an ihr vergangen. (BLICK berichtete)
«Der schlimmste Tag in meinen Leben», sagte die 83-Jährige vor dem Prozess zu BLICK. Selber zur Urteilsverkündung kommen, das konnte sie nicht. «Diesem Monster nochmal in die Augen schauen. Das könnte ich nicht», sagt die Rentnerin vor dem Prozess zu BLICK.
Dafür erscheint am Montag ihr Ehemann vor dem Bezirksgericht Dietikon. Konzentriert hört er hin, als das Gericht das Urteil verkündet: 11 Jahre Knast plus kleine Verwahrung. Die Gefängnisstrafe wird aber zugunsten der stationären Massnahme aufgeschoben.
Max E. bekommt starke Medikamente
Während der Ehemann von Elisabeth T. gespannt hinhört, sitzt Max E. apathisch da. Der Blick ist leer, der Mund offen. Er steht, wie bereits beim ersten Prozesstag vor zwei Wochen, offensichtlich unter dem Einfluss starker Medikamente.
Momentan befindet sich der 56-Jährige in der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich in Rheinau ZH. Dort werden seine Schizophrenie und die psychopathischen Persönlichkeitsmerkmale behandelt.
Ob der Sex-Verbrecher jemals wieder rauskommt, bleibt abzuwarten. Die kleine Verwahrung kann nach fünf Jahren immer wieder verlängert werden, wenn eine akute Gefahr vom Täter ausgeht.
Könnte nach sieben Jahren freikommen
Bei Max E. dürfte die Frage erst in sieben Jahren anstehen. Denn obwohl der 56-Jährige bereits in Behandlung in der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich in Rheinau ZH ist, tritt die kleine Verwahrung erst jetzt in Kraft. Fakt ist aber auch: Max E. kam schon mal aus einer kleinen Verwahrung raus.
BLICK betitelte ihn bereits 1986 als «Sex-Unhold Nummer 1». Immer wieder verging er sich an Frauen, sass dafür schon im Knast – wurde sogar vorübergehend verwahrt. Anfang der 90er-Jahre kam Max E. nach vier Jahren wieder auf freien Fuss. Warum die Gutachter damals im verwahrten Mehrfachtäter offenbar keine Gefahr mehr sahen, blieb auch vor Gericht unbeantwortet. Es gebe zwar Akten von damals, diese seien aber unvollständig.
Dass Max E. tatsächlich noch einmal freigelassen wird, das ist die grosse Angst von Elisabeth T. Sie hofft nur eines: «Dieses Monster darf nie mehr freikommen.»
* Name geändert
** Name bekannt