Mindestens einmal pro Woche gabs Schläge
Zürcher Prügelmutter vor Gericht

Zwei Töchter sollen jahrelang Gewalt von ihrer heute 46-jährigen Mutter ertragen haben. Diese steht deswegen nun vor dem Bezirksgericht in Zürich. Die Frau bestreitet aber alle Vorwürfe.
Publiziert: 18.09.2017 um 12:53 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 11:25 Uhr
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Vor dem Bezirksgericht Zürich steht heute eine Mutter, die jahrelang ihre Töchter brutal misshandelt haben soll. Laut Anklage soll sie ihre erste, heute 22-jährige Tochter seit deren fünftem Geburtstag geschlagen haben – jahrelang. Dabei soll sie zeitweise täglich ein oder zwei Mal mit den Händen, einem Gürtel, mit Wasserflaschen oder Kleiderbügeln auf ihre Tochter eingedroschen haben.

Diese musste sich manchmal dabei ausziehen, damit sie die Schläge auf der blanken Haut ertragen musste. Dabei erlitt sie unter anderem Nasenbluten, Verstauchungen, musste starke Schmerzen ertragen.

Sie beschuldigt ihren Mann 

Auch die andere, heute 13-jährige Tochter soll jahrelang Prügel von ihrer Mutter ertragen haben. Auf sie soll die Frau mit Besen, Stöcken oder ihrem Gürtel eingeschlagen haben. Ausserdem soll sie ihre Tochter an den Haaren durch die Wohnung gezerrt haben. Einmal habe sie den auf dem Boden liegenden Urin des Hundes mit ihren Haaren aufwischen müssen.

Gegen ihren Ehemann soll die Beschuldigte ebenfalls rabiat vorgegangen sein. Sie soll ihm Ohrfeigen verpasst haben und seine Computer und Mobiltelefone zerstört haben.

Beschuldigte bestreitet alle Vorwürfe 

Seit heute Morgen läuft der Prozess – und die Frau bestreitet alle Vorwürfe, weint zwischendurch immer wieder. Sie gibt lediglich zu, einmal ihre Tochter wegen eines Ladendiebstahls an den Haaren gezogen zu haben. Dabei beruft sich die Mutter auf die Bibel: «Man darf Kinder züchtigen, damit wir uns der Kinder nicht schämen müssen.»

Ansonsten weist sie alle Vorwürfe zurück. Sie beschuldigt ihren Mann, von dem sie getrennt lebt, die Töchter gegen sie aufgehetzt zu haben. Die Ohrfeige gegen ihn gibt sie zu – allerdings habe er sie danach auch zurückgeschlagen. 

Das Urteil wird um 18 Uhr gefällt. (dam/neo)

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