Millionen-Diebstahl
Ex-Gemeindepräsident wandert hinter Gitter

Das Zürcher Obergericht hat den ehemaligen Lokalpolitiker Anton K. unter anderem wegen mehrfachen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Davon muss er 15 Monate absitzen. Das Gericht milderte damit das erstinstanzliche Urteil.
Publiziert: 11:40 Uhr
|
Aktualisiert: 13:57 Uhr
Teilen
Anhören
Kommentieren
Der ehemalige Gemeindepräsident Anton K. wandert hinter Gitter.
Foto: ZVG

Darum gehts

  • Treuhänder wegen Diebstahls verurteilt, Strafe reduziert, Urteil nicht rechtskräftig
  • Mann behauptet, Geld und Goldmünzen seien Schenkung aus Dankbarkeit
  • Obergericht verhängt 3 Jahre Freiheitsstrafe und 180 Tagessätze Geldstrafe
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
KEYSTONE-SDA_Quadrat_pos.jpg
Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Das Bezirksgericht Zürich, die Vorinstanz, hatte Anton K.* (69) 2024 unter anderem wegen mehrfachen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren verurteilt. Und zwar, weil der Mann in seiner Funktion als Treuhänder Geld und Goldmünzen einer wohlhabenden Kundin im Wert von rund einer Million Franken gestohlen haben soll.

Das Obergericht reduzierte nun die Freiheitsstrafe auf drei Jahre, wovon Anton K. 15 Monate absitzen muss, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteilsdispositiv hervorgeht. Für die restlichen 21 Monate gilt eine Probezeit von zwei Jahren.

Betrug und Urkundenfälschung

Neben der Freiheitsstrafe verhängte das Obergericht auch eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 200 Franken. Die Vorinstanz hatte die bedingte Geldstrafe auf 120 Tagessätze zu 250 Franken angesetzt. Zudem muss der Mann der Privatklägerschaft, Erben der Frau, über 650'000 Franken bezahlen.

Das Gericht sprach Anton K. des mehrfachen Diebstahls, des Betrugs und der Urkundenfälschung schuldig. Vom Vorwurf der Misswirtschaft sprach es ihn frei. Der ehemalige Gemeindepräsident war auch wegen Betrugs in Zusammenhang mit einem Covid-Kredit angeklagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Unglaubwürdige Ausrede

Der ehemalige Treuhänder beteuerte am vergangenen Freitag vor Obergericht, dass er seiner Kundin kein Geld gestohlen habe. Er hielt an seiner Version fest, die er auch vor dem Bezirksgericht aufgetischt hatte: Die Frau, die in Zwischenzeit mit Exit aus dem Leben schied, habe ihn mit einer Schenkung über 200'000 Franken und den Goldmünzen bedacht.

Seine Klientin habe ihm diese Schenkung aus Dankbarkeit übergeben – weil er ihr geholfen habe, eine grössere Menge vermeintlich gestohlener Goldvreneli wiederzufinden, erzählte er vor Gericht. Dass er der Frau bei einer anderen Gelegenheit 800'000 Franken gestohlen haben soll, bestritt er.

Goldmünzen teilweise sichergestellt

Bei einer Hausdurchsuchung wurde bei Anton K. ein Teil des Geldes und der Münzen gefunden. Die Vermögenswerte versteckte er im Weinkeller und im Schuhschrank. Seine Ehefrau hatte er von der angeblichen Schenkung nicht in Kenntnis gesetzt.

Eine Begründung des Obergerichts zum Urteil liegt noch nicht vor. Der Bezirksrichter hatte damals bei der Urteilseröffnung ausgeführt, dass der Beschuldigte an den Tagen, als die Vermögenswerte verschwanden, bei der Frau vor Ort war. Trotz fortgeschrittenen Alters könne man der Geschädigten glauben. Es habe keine Hinweise auf eine geistige Beeinträchtigung zum Tatzeitpunkt gegeben, hielt der Richter fest.

Warum die Frau ihrem Treuhänder so dankbar gewesen sein sollte, dass sie ihm so viel schenkte, leuchte nicht ein. Es gebe zu viele Ungereimtheiten, befand der Bezirksrichter damals.

*Name geändert

Teilen
Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?