Masken und Tests an den Schulen
Zürcher Verwaltungsgericht lässt reihenweise Massnahme-Gegner abblitzen

Mehrere Eltern reichten eine Klage wegen der herrschenden Maskenpflicht und den Reihentests an den Schulen ein. Das Verwaltungsgericht hat nun alle Massnahmegegner abblitzen lassen.
Publiziert: 25.01.2022 um 11:01 Uhr
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Aktualisiert: 25.01.2022 um 17:23 Uhr
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Das Zürcher Verwaltungsgericht hat Beschwerden von Massnahmegegnern abblitzen lassen.
Foto: keystone-sda.ch

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat gleich eine ganze Reihe von Massnahmengegnern abblitzen lassen, im Multipack quasi. Es handelte sich allesamt um Eltern, die sich gegen Masken und Tests an den Schulen wehrten.

Die Argumentationen der Eltern glichen sich teilweise aufs Wort, so dass davon ausgegangen werden kann, dass sie die Rekurse in organisierter Form einreichten.

Maskentragepflicht geeignet zum Schutz

Vor Verwaltungsgericht zogen diese Eltern, weil sie ihre Kinder nicht der Maskenpflicht und den Corona-Tests «aussetzen» wollten. Ein Elternpaar befürchtete sogar, dass durch die Tests Gesundheitsdaten ihrer Kinder gesammelt würden. Diese würden dann «diversen Instanzen offengelegt».

Andere brachten das bereits mehrfach widerlegte Argument vor, dass eine Maske seelische und körperliche Schäden auslöse. Diese Eltern waren auch der Überzeugung, dass es ja «kaum Ausfälle» in der Schule gebe. Zudem sei das Virus für Kinder und Jugendliche «ungefährlich».

Das Verwaltungsgericht liess die Eltern allesamt abblitzen. Nach derzeitigem Wissensstand sei eine Maskentragepflicht grundsätzlich geeignet, die öffentliche Gesundheit zu schützen. Sie schütze zudem nicht nur Kinder, sondern auch Lehrerinnen und Lehrer.

Gilt vorerst bis 27. Februar

Auf das Argument, dass der Kanton die Gesundheitsdaten der Kinder sammle, ging das Verwaltungsgericht gar nicht erst ein. Die Eltern müssen nun alle 2000 Franken Gerichtskosten zahlen, weil sie unterlegen sind. Die Entscheide sind aber noch nicht rechtskräftig, sie können ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Die Maskenpflicht an allen Zürcher Schulen gilt vorerst noch bis am 27. Februar. Ob sie nach den Sportferien verlängert wird, entscheidet die Bildungsdirektion zu gegebenem Zeitpunkt.

Was die gepoolten PCR-Tests an den Schulen betrifft, stellten einige Gemeinden diese ein. In Winterthur beispielsweise wurden die Tests vorläufig ausgesetzt, weil die Labors wegen der vielen positiven Pooltests nicht mehr mit den Nachtestungen nachgekommen sind. Die Stadt Zürich hält noch an den Tests fest.

Am Dienstagnachmittag teilte die kantonale Bildungsdirektion jedoch mit, dass das repetitive Pooltesten an den Schulen aus Kapazitätsgründen bis Ende Februar ausgesetzt werde. Für bestimmte Bildungseinrichtungen, an denen die regulären Schutzmassnahme nicht eingehalten werden können, sollen Ausnahmen gelten. (zis/SDA)

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