Eine 98 Quadratmeter grosse Vierzimmerwohnung im Zürcher Kreis 8 für 2209 Franken im Monat. Klingt verlockend, hat aber einen Haken. Wie die Vormieterin Franziska R.* im Inserat auf homegate.ch schreibt, werden nur Interessenten berücksichtigt, die bereit seien, ihre Möbel zu übernehmen – für satte 10'000 Franken!
Für diese stolze Summe gibts aber nicht etwa die gesamte Wohnungseinrichtung, sondern fünf Lampen, zwei Tische, Vorhänge, mehrere Teppiche, einen TV, einen begehbaren Kleiderschrank, eine Garderobe im Gang und ein Boxspringbett «ohne Bettinhalt».
«10'000 Franken fürs Entsorgen»
Auf Twitter sorgt das Inserat für Empörung: «10'000 Franken fürs Entsorgen einstreichen! Dreist!», schreibt einer. «Es gibt immer wieder Leute, die es mit der Masche ‹Übernahmeprämie› probieren», schreibt ein anderer. «Irrsinn Immobilienmarkt Zürich: Wohnung gegen 10'000 Franken Handgeld!»
Die Frau ist nicht die erste, die eine Möbelübernahme als Bedingung für die Wohnung angibt. Die «NZZ» berichtete im Februar von einem Fall, wo potenzielle Nachmieter nicht nur für gebrauchtes Mobiliar bezahlen, sondern auch eine Provision von 1650 Franken berappen mussten, um die Wohnung im Kreis 4 überhaupt besichtigen zu können.
«Solche Publikationen können nicht verhindert werden»
Homegate-Sprecherin Carina Schönenberger sagt zu BLICK. «Generell sind wir nicht für den Inhalt von Inseraten verantwortlich und können solche Publikationen auch nicht verhindern.» Es sei jedoch nicht aussergewöhnlich, dass Mobiliar bei Mieterwechsel mitübernommen werden muss. «In diesem Fall war es fair von der Vormieterin, bereits im Inserat die Bedingungen zu kommunizieren. Es gibt Fälle, da wird es erst bei der Besichtigung mitgeteilt», sagt Schönenberger.
Für den Zürcher Mieterverband ist dagegen klar: «Niemand kann gezwungen werden, Möbel des Vormieters zu übernehmen», sagt Sprecher Walter Angst zu BLICK.
Sich besser direkt bei der Verwaltung bewerben
Interessenten rät Walter Angst, die Verwaltung ausfindig zu machen und sich direkt zu bewerben. Ausserdem sagt er: «Eine Absichtserklärung für die Übernahme von Möbeln kann man unterschreiben. Welche der Möbel man zu welchem Preis übernimmt, kann man aushandeln, wenn man den von der Verwaltung unterzeichneten Mietvertrags in der Hand hat.»
Franziska R. wollte gegenüber BLICK nichts zum Inserat sagen. Wenig später war es von der Homepage gelöscht.
* Name geändert