Vorsätzliche Tötung oder kaltblütiger Mord: Finanzexperte Robert S. (49) hat sich am Mittwoch wegen der Tötung der polnischen Prostituierten «Kathleen» vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten müssen. Der Staatsanwalt forderte 18 Jahre wegen Mordes. Der Verteidiger 10,5 Jahre wegen vorsätzlicher Tötung.
Heute Nachmittag verkündete das Zürcher Bezirksgericht nun sein Urteil: Robert S. muss wegen Mordes für 17 Jahre ins Gefängnis. Die knapp drei Jahre, die der Mann bereits hinter Gittern sitzt, werden berücksichtigt.
Zudem muss er eine Genugtuung von 37'500 Franken an die Familie des Opfers in Polen zahlen: 30'000 für die Eltern und 7500 für die Schwester. Diese würden seit dem Tod von «Kathleen» unter schweren psychischen Problemen leiden.
Ebenso muss Robert S. Schadensersatz in der Höhe 17'800 Franken zahlen.
Eine «besonders skrupellose» Tat
Bei der Urteilsverkündung wurde Robert S. vom Gerichtspräsidenten Sebastian Aeppli gleich nach vorne zitiert. Aeppli sagte in seiner Urteilsbegründung, dass der Angeklagte die Tat ohne Zweifel geplant hatte. Dafür gebe es «eine Fülle von Indizien». So etwa der mitgebrachte Koffer, der Early-Check-in im Hotel Dolder und das Valium im Orangensaft.
Er sei bei der Tat besonders skrupellos vorgegangen. «Er lockte das Opfer in einen Hinterhalt, sedierte es mit Valium, worauf er es mit blossen Händen erwürgte», sagte Aeppli. Dass Robert S. nicht zu den geforderten 18 Jahren verurteilt wurde, hängt damit zusammen, dass das Gericht seine schwierigen Lebensumstände berücksichtigt habe. Seine psychische Störung habe sich nicht auf die Tat ausgewirkt.
Der 49-Jährige Finanzexperte nahm das Urteil ohne grosse Emotionen entgegen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann nun beim Obergericht des Kantons Zürich angefochten werden.