Lärmreduktions-Massnahmen
Gebühr gegen Nachtlärm am Flughafen Zürich

Der Bundesrat hat geplante Massnahmen zur Lärmreduktion am Flughafen Zürich genehmigt. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Flugbetrieb nach 23.00 Uhr.
Publiziert: 14:45 Uhr
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Starts nach 23.00 Uhr ab dem Flughafen Zürich werden für die Fluggesellschaften teurer und somit unattraktiver. (Symbolbild)
Foto: MICHAEL BUHOLZER
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Zu den neuen Massnahmen gehört die Einführung deutlich erhöhter Gebühren für Starts von Langstreckenflügen der lauten Lärmklassen nach 23.00 Uhr, wie der Bundesrat am Freitag mitteilte. Das Ziel sei, dass die Fluggesellschaften alle Mittel zur Reduktion von Verspätungen nutzten und leisere Flugzeuge einsetzten.

Der Bundesrat genehmigte eine entsprechende Anpassung des Sachplans Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL), wie es weiter hiess. Nun sei in einem zweiten Schritt noch eine Anpassung am Betriebsreglement des Flughafens Zürich erforderlich.

Weiter enthalte das SIL-Objektblatt neu eine Auflage, die den Flughafen Zürich dazu verpflichte, Verbesserungen der Infrastruktur und des Betriebs für die Reduktion der Verspätungen zu verwenden. Eine Erhöhung der maximal planbaren Starts und Landungen dürfe erst erfolgen, wenn die zulässigen Lärmemmissionen eingehalten seien, hiess es weiter.

Hintergrund für die Anpassung seien mehrere Beschwerden gegen das Betriebsreglement des Flughafens gewesen, die das Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2021 gut hiess. Laut Communiqué beauftragte daraufhin das Gericht das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl), die Nachtlärm- und Verspätungssituationen von 23.00 bis 23.30 Uhr neu zu beurteilen.

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