Kundgebungen
Gemeinderat Zürich ist gegen mehr Demos auf dem Sechseläutenplatz

Das Stadtzürcher Parlament hat sich am Mittwoch gegen eine neue Nutzungsordnung des Sechseläutenplatzes ausgesprochen. Die AL forderte, dass politische Kundgebungen ungehindert stattfinden sollten.
Publiziert: 03.09.2025 um 19:42 Uhr
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Der AL wird der Sechseläutenplatz in Zürich zu oft von kommerziellen Veranstaltern genutzt. Ihre Forderung, stattdessen mehr politische Kundgebungen zuzulassen, scheiterte aber im Parlament. (Archivbild)
Foto: MICHAEL BUHOLZER
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Wie Moritz Bögli (AL) sagte, sind Gesuche, den Sechseläutenplatz als Besammlungsort für Kundgebungen zu nutzen, «wiederholt» verweigert worden. Kommerzielle Anbieter wie der Zirkus Knie und das Weihnachtsdorf würden den Sechseläutenplatz hingegen wochenlang in Beschlag nehmen.

Die AL forderte nun, dass es für Kundgebungen, die den Platz nur wenige Stunden nutzten, eine Ausnahme geben soll. Die Motion scheiterte aber äusserst knapp mit 56 zu 57 Stimmen. Ratspräsident Christian Huser (FDP) fällte den Stichentscheid.

Der Stadtrat lehnte die Motion ab. Karin Rykart (Grüne) sagte, dass die Versammlungsfreiheit in Zürich gewährleistet sei. «Es gibt in Zürich diverse Plätze, die sich für die Besammlung oder Kundgebungen eignen», sagte Rykart. Die Einschränkungen für den öffentlichen Verkehr wären zudem gross, wenn der Sechseläutenplatz häufiger zum Zug kommen würde, warnte sie.

Der Platz werde schon stark genutzt, sagte Derek Richter (SVP), eine «tägliche Sozialisten-Fasnacht» brauche es nicht. Für Martina Zürcher (FDP) war klar, dass auch Demonstrationen Veranstaltungen seien, die eine freie Nutzung des Platzes behinderten. Letzteres sei aber das Ziel der Nutzungsordnung gewesen.

Reis Luzhnica (SP) sprach hingegen von nicht-kommerzieller Nutzung, die gefördert werden sollte, dazu zählten auch Kundgebungen. «Demonstrationen sind nicht nur Veranstaltungen, sondern ein Grundrecht», sagte Luca Maggi (Grüne). Eine verweigerte Bewilligung hätte seiner Meinung nach vor Gericht keinen Bestand.

Der Sechseläutenplatz darf gemäss Reglement 180 Tage im Jahr für Veranstaltungen genutzt werden, 45 davon zwischen dem 1. Juni und dem 30. September.

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