Durch Erpressung brachte ein Schweizer Minderjährige dazu, ihm sexuelle Inhalte zu schicken. Es handelt sich um einen Fall von Pädokriminalität. Durch die Arbeit der Polizei und der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich konnte der mutmassliche Täter ausfindig gemacht werden.
Im Zusammenhang mit einem umfangreichen Fall von Sextortion wurde im September im Kanton Zürich ein Mann (39) verhaftet. Mit Sextortion ist eine Form von Erpressung gemeint, bei der Täter ihren Opfern mit der Veröffentlichung von Nacktbildern oder sexuellen Inhalten drohen. Gestützt auf eine Anzeige nahm die Kantonspolizei Zürich unter der Leitung der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen eine Täterschaft auf.
Der Vorwurf: Im Internet forderte ein Mann Minderjährige auf, Fotos und Videos mit sexuellen Inhalten aufzunehmen und ihm zu schicken.
Sextortion ist eine Form der Erpressung, bei der eine Person mit der Veröffentlichung von sexuell explizitem Material bedroht wird, um sie zu zwingen, Geld zu zahlen, weitere sexuelle Inhalte zu senden oder andere Forderungen zu erfüllen.
Woher kommt das Wort?
Sextortion ist ein Kofferwort aus «Sex» und englisch «extortion» (Erpressung).
Häufige Methoden
- Täter täuschen romantische Beziehungen vor oder bieten Geschenke an, um an intime Fotos oder Videos zu gelangen.
- Verwendung von gehackten oder gestohlenen Bildern.
- Einsatz von Fake-Profilen in sozialen Netzwerken oder Dating-Apps.
Zielgruppe
Jede und jeder, der/die online aktiv ist, kann ein Ziel sein, besonders Jugendliche und junge Erwachsene.
Schutzmassnahmen
- Keine sensiblen Inhalte online teilen.
- Vorsicht bei neuen Online-Bekanntschaften.
- Starke Passwörter verwenden und regelmässig ändern.
Was tun bei Sextortion?
- Nicht zahlen oder auf weitere Forderungen eingehen.
- Beweise sichern (Nachrichten, E-Mails).
- Sofort die Polizei kontaktieren.
- Unterstützung durch Beratungsstellen suchen.
Weiterführende Infos
Tipps des nationalen Zentrums für Cybersicherheit.
Diese Infobox wurde mithilfe von ChatGPT erstellt.
Sextortion ist eine Form der Erpressung, bei der eine Person mit der Veröffentlichung von sexuell explizitem Material bedroht wird, um sie zu zwingen, Geld zu zahlen, weitere sexuelle Inhalte zu senden oder andere Forderungen zu erfüllen.
Woher kommt das Wort?
Sextortion ist ein Kofferwort aus «Sex» und englisch «extortion» (Erpressung).
Häufige Methoden
- Täter täuschen romantische Beziehungen vor oder bieten Geschenke an, um an intime Fotos oder Videos zu gelangen.
- Verwendung von gehackten oder gestohlenen Bildern.
- Einsatz von Fake-Profilen in sozialen Netzwerken oder Dating-Apps.
Zielgruppe
Jede und jeder, der/die online aktiv ist, kann ein Ziel sein, besonders Jugendliche und junge Erwachsene.
Schutzmassnahmen
- Keine sensiblen Inhalte online teilen.
- Vorsicht bei neuen Online-Bekanntschaften.
- Starke Passwörter verwenden und regelmässig ändern.
Was tun bei Sextortion?
- Nicht zahlen oder auf weitere Forderungen eingehen.
- Beweise sichern (Nachrichten, E-Mails).
- Sofort die Polizei kontaktieren.
- Unterstützung durch Beratungsstellen suchen.
Weiterführende Infos
Tipps des nationalen Zentrums für Cybersicherheit.
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Der 39-Jährige steht unter Verdacht, in den Jahren 2017 bis 2022 auf Social-Media zahlreiche Minderjährige und junge Erwachsene weiblichen und männlichen Geschlechts unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zunächst dazu gebracht zu haben, ihm Nacktbilder von sich zu schicken.
Schweizer erpresste Minderjährige mit Nacktbildern
In der Folge habe der Beschuldigte den Geschädigten damit gedroht, diese Bilder im Internet zu veröffentlichen, sollten sie ihm nicht weiteres, nach seinen expliziten Anweisungen hergestelltes Bildmaterial sexuellen Inhalts zukommen lassen. In mehreren Fällen sei es dann auch tatsächlich zu der vom Beschuldigten angedrohten Veröffentlichung des Bildmaterials im Umfeld der Geschädigten gekommen.
Betroffen sind zahlreiche minderjährige Personen im In- und Ausland. Der Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft. Bis zum rechtskräftigen Verfahrensabschluss gilt die Unschuldsvermutung.
Im Frühjahr wurde ein Schweizer (39), verurteilt. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte ihn am 7. September 2023 unter anderem wegen Betriebs zweier Darknetplattformen, die sich an pädophil veranlagte Personen richteten und die auch zum Austausch pädokrimineller Inhalte genutzt worden waren, zu einer Freiheitsstrafe von 4,5 Jahren sowie einer Busse von 500 Franken.
Dramatische Zunahme an Fällen
Auch die USA schlagen Alarm. Die Meldungen des amerikanischen Zentrums für vermisste und ausgebeutete Kinder (NCMEC) im Zusammenhang mit strafbaren Inhalten und Missbrauchsdarstellungen als auch Erkenntnisse aus Vorermittlungen und dem internationalen Erkenntnisaustausch, zeigen, das Fälle von Sextortion zugenommen haben.
Online-Täter verfügen in der Regel über umfangreiches technisches Knowhow, verschleiern geschickt ihre strafbaren Handlungen und verschlüsseln die Inhalte. Pädokriminalität gehört zu den gravierendsten Deliktformen, da sie bei Minderjährigen schwere Schäden hinterlassen kann.
In diesem Jahr 2023 Täter ermittelt
Um dieser Kriminalitätsform zu begegnen, unternehmen die Strafverfolgungsbehörden des Kantons Zürich grosse Anstrengungen. Die Kantonspolizei Zürich erkannte im laufenden Jahr eine Vielzahl von Sexualdelikten mit und an Kindern im virtuellen Raum und führte die jeweilige Täterschaft gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft unter Einbezug gezielter operativer Massnahmen (z.B. geheimer Überwachungsmassnahmen) einer Bestrafung zu.
Im laufenden Jahr konnten bisher in 29 Fällen 16 Online-Täter identifiziert und verhaftet werden. Zahlreiche davon konnten mittels gezielter Fahndung im Internet identifiziert werden. (jwg)