Kind mit Sofakissen getötet
Zehn Jahre Gefängnis für brutalen Vater

Zehn Jahre Gefängnis: Das Zürcher Obergericht hat am Dienstag die Freiheitsstrafe für einen Vater erhöht, der seine zehn Wochen alte Tochter erstickt hatte. Er wurde wegen eventualvorsätzlicher Tötung verurteilt.
Publiziert: 22.11.2016 um 18:55 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 19:12 Uhr
Das Zürcher Obergericht hat die Freiheitsstrafe für einen Vater erhöht, der seine zehn Wochen alte Tochter erstickt hatte. (Archivbild)
Foto: WALTER BIERI

Das streng religiöse Ehepaar, das sich heute vor dem Obergericht verantworten musste, wendete in der Erziehung ihrer zwei Töchter besonders brutale Methoden an. Dazu gehörten eiskalte Duschen, Ohrfeigen, heftige Schläge mit Holzkellen und Teppichklopfer.

Eine dieser Methoden führte schliesslich zum Tod eines Kindes. Im Februar 2013 deckte der Mann seine rund zwei Monate alte Tochter mit einem Berg von Sofakissen und Decken zu, um sie ruhigzustellen. Sie erlitt einen Kreislaufstillstand, ausgelöst durch Sauerstoffmangel und Überhitzung, und starb.

Das Zürcher Obergericht verurteilte ihn deshalb am Dienstag zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren. 828 Tage davon hat er bereits abgesessen. Es erhöhte damit die Strafe des Bezirksgerichts Zürich, das im September 2015 neun Jahre Gefängnis angeordnet hatte.

Ausserdem muss der Vater seinem zweiten Kind eine Genugtuung von 15'000 Franken bezahlen. Er habe ihm mit seiner Tat die Chance genommen, eine Beziehung zu ihrer Schwester aufzubauen, führte das Gericht aus.

Krass gegen Sorgfaltspflicht verstossen

Der 40-Jährige habe kaltblütig einen wehrlosen Säugling in Gefahr gebracht, anstatt seine besondere Schutz- und Fürsorgepflicht als Vater wahrzunehmen, urteilte das Gericht. Diesen Verstoss stufte es als «überaus krass und schwer» ein.

Der Vater habe verwerflich gehandelt, indem er das Kleinkind während 30 Minuten einer enormen und grausamen Stresssituation ausgesetzt habe. Dabei sei ihm das Todesrisiko bekannt gewesen.

Nachdem er bemerkt hatte, dass das Kind sehr stark schwitzte, hielt er es zur Abkühlung unter das kalte Wasser. Dass er danach das Kind erneut zugedeckt und weitergemacht hat, ist für das Gericht schlicht nicht nachvollziehbar. «Er spielte mit dem Feuer."

Der Verteidiger des Mannes hatte vor Gericht vergeblich für eine mildere Bestrafung plädiert. Er hatte genauso wie die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts eingelegt.

Gutachten über Ehefrau erstellen

Die Ehefrau, die vom Bezirksgericht Zürich wegen eventualvorsätzlicher Verletzung der Fürsorgepflicht, mehrfacher eventualvorsätzlicher Körperverletzung durch Unterlassung sowie wegen mehrfacher Tätlichkeit zu 14 Monaten bedingt verurteilt worden war, ging ebenfalls in die Berufung. Sie wollte einen Freispruch.

Der Psychiater, bei dem die 42-Jährige momentan in Behandlung ist, stufte sie wegen wahnhafter Vorstellungen als nicht schuldfähig ein. So glaube sie beispielsweise, dass ihr Mann übermenschliche Fähigkeiten habe oder ein Prophet sei.

Nachdem die Frau ein Gutachten zuerst abgelehnt hatte, stimmte sie nun zu, sich psychologisch beurteilen zu lassen. Das Obergericht ordnete deshalb an, dass nun zunächst ein neues psychiatrisches Gutachten betreffend ihrer Schuldfähigkeit eingeholt wird, bevor es ein Urteil fällt. (SDA)

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