Der 56-jährige IV-Rentner lernte die betagte Millionärin 2006 kennen und baute ein Vertrauensverhältnis auf. So fuhr er sie regelmässig zum Friseur, kaufte für sie ein und begleitete sie zur Bank.
So kümmerte er sich auch um sie, als sie ins Spital musste. Die wohlhabende Seniorin fühlte sich offenbar geschmeichelt und wohl bei ihrem vermeintlichen Helfer. In der Folge vertraute sie ihm sogar ihre Bankkarte an, damit er für sie Geld von ihrem Konto abhebt. Dabei zweigte der Mann zwischen 2007 und 2011 insgesamt rund 300 000 Franken für sich ab.
Mit dem Geld liess es sich der Beschuldigte gut gehen: Der verheiratete Familienvater leistete sich eine Freundin und ein Auto. Mit seiner Zweitfrau machte er ausgerechnet dort Ferien, wo die gutgläubige Seniorin Ferien machte.
Betrug flog auf, als kein Geld mehr da war
Der Betrüger flog erst auf, als die Behörden merkten, dass die betagte Millionärin kaum noch Bargeld hatte. Ihr Anwalt reichte schliesslich im März 2012 Strafanzeige ein.
Jetzt verurteilte ihn das Zürcher Obergericht und verschäfte gleichzeitig das Urteil der ersten Instanz. Der Mann bekam vom Obergericht eine dreijährige Freiheitsstrafe aufgebrummt, neun Monate davon muss er ins Gefängnis. Das Bezirksgericht Uster hatte den Betrüger lediglich zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Der Betrüger selbst beteuert bis heute seine Unschuld: Er habe niemals ohne Auftrag der Millionärin Geld bezogen. Trotzdem muss er ihr nun die 300 000 Franken zurückzahlen. (pin/SDA)