Italiener (†66) erschossen
Bundesgericht bestätigt Urteil im Parkplatz-Mord von Schwamendingen

Das Bundesgericht bestätigt die 18-jährige Haftstrafe für einen 40-jährigen Schweizer. Er hatte 2019 in Zürich einen Italiener erschossen, dem er 350'000 Franken schuldete. Das Geld hatte er für Vergnügungen ausgegeben.
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Luigi S. wurde 2019 erschossen.
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines heute 40-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren und drei Monaten wegen Mordes bestätigt. Der Mann erschoss im August 2019 im Zürcher Quartier Schwamendingen einen Italiener, dem er 350'000 Franken schuldete.

Das 66-jährige Opfer hatte dem Täter das Geld in zwei Tranchen für ein Investment gegeben und verlangte die gesamte Summe im Sommer 2019 zurück. Der verurteilte Schweizer mit türkischen Wurzeln hatte das Geld aber nicht mehr, denn er hatte es für Sauna- und Etablissement-Aufenthalte sowie Reisen in die Türkei verwendet.

Bundesgericht bestätigt Urteil

Anfang August 2019 lotste der Täter den Italiener auf einen Parkplatz in Zürich-Schwamendingen. Dort gab er von der Rückbank aus zwei Schüsse auf das Opfer ab, die jeweils für sich allein tödlich waren. Dies geht aus einem am Donnerstag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Der Schweizer wurde aufgrund von Indizien verurteilt. Zum Zeitpunkt des Urteils des Zürcher Obergerichts Ende Juni 2025 befand er sich seit über sechs Jahren in Untersuchungs- beziehungsweise Sicherheitshaft. Vor Bundesgericht forderte er einen Freispruch vom Vorwurf des Mordes.

Indizienkette ist ausreichend

Das höchste Schweizer Gericht bestätigt jedoch die Sicht der Vorinstanz, wonach aufgrund der Indizienkette feststehe, dass der Beschwerdeführer den Italiener ermordet habe. Weder die Urteilsbegründung noch die Würdigung der Beweismittel gebe Anlass zu Kritik.

Der Verurteilte schuldet der Opferfamilie eine Genugtuung von total 83'000 Franken. Bei der Freiheitsstrafe handelt es sich um eine so genannte Gesamtstrafe. Die kantonale Justiz hatte eine im März 2019 bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe von einem Jahr aufgehoben und deren Verbüssung beschlossen.

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