Eigentlich bereitet Feuerwerk den Menschen Freude. Die Zürcher Polizei hatte allerdings gar keine Freude, als am Wohnort eines Mannes auf 487 Kilogramm Feuerwerk stiess. In seinem Verkaufsladen wurden in der Folge weitere 308 Kilogramm Pyrotechnik gefunden.
Der Schweizer hatte eine polizeiliche Bewilligung dafür. Warum war das Feuerwerk aber trotzdem ein Problem?
Die Bewilligung erlaubte es dem Mann nur, im Jahr 2020 zwischen dem 27. Juli und dem 1. August sowie zwischen dem 28. und 31. Dezember Feuerwerkskörper zu verkaufen. Die Gegenstände durfte er jeweils zwei Wochen vor und nach den Verkaufsdaten in seinem Laden lagern, wie der «Landbote» berichtet.
Über 10'000 Franken Geldstrafe
Wegen Corona habe er das Feuerwerk länger als erlaubt gelagert, erklärt der Mann. «Wegen eines Covid-19-Falls in der Familie konnte ich zum vereinbarten Zeitpunkt nicht ins Geschäft», sagt der Verurteilte zum «Landboten».
Normalerweise würde der Lieferant die Ware dort bis zum 9. Januar abholen. Seiner Mitarbeiterin wollte er die Rückgabe nicht zumuten, und der Lieferant konnte das Feuerwerk später wegen des Lockdowns nicht mitnehmen.
Die bei der Hausdurchsuchung gefundene Pyrotechnik kommt den Zürcher nun teuer zu stehen. Wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz wurde er zu einer bedingten Geldstrafe von 10'800 Franken verurteilt. Dazu kommen drei Jahre Probezeit und weitere 6300 Franken Busse.
«Das Schlimmste, das ich je erlebt habe»
Etwas anderes dürfte dem Ladenbesitzer aber viel mehr schmerzen. Das Feuerwerk, das die Polizei konfiszierte, war nämlich über 40'000 Franken wert. Und das müsse der Mann nun dem Lieferanten zurückerstatten. Doch für den Zürcher kommt es noch dicker: «Weil mir seither die Bewilligung für den Verkauf von Feuerwerk nicht mehr erteilt wurde, werde ich mein Geschäft schliessen müssen.» Mit dem Verkauf von Feuerwerk konnte er seinen Laden jahrelang über Wasser halten.
Die bei ihm durchgeführte Hausdurchsuchung erfolgte nach einer Anzeige durch eine Privatperson. Der Einsatz in den eigenen vier Wänden war ein Schock für ihn. «Es war das Schlimmste, was ich je erlebt habe.» Nachbarn hätten ihn nach der Durchsuchung gefragt, ob er seine Frau umgebracht habe.
Anfechten will der Ladenbesitzer den Strafbefehl nicht. «Ich habe etwas getan, das nicht rechtens war, und die Staatsanwaltschaft hatte für die aussergewöhnliche Situation kein Verständnis», erklärte er. Und das Anfechten könnte ihm schliesslich noch mehr Kosten verursachen. (obf)