Goldie Jungen (18) und ihre unglaubliche Geschichte
Die Rega hat mich tot gemacht

Erst nach 2 Jahren fiel es der Krankenkasse auf, dass die junge Frau noch lebt. Goldie Jungen (18) aus Dänikon ZH erzählt ihre unglaubliche Geschichte.
Publiziert: 19.01.2011 um 17:37 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 15:10 Uhr
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Von Iso Ambühl und Daniel Meier

Sie heisst Goldie Jungen (18) und ist Detailhandelsangestellte am Flughafen Zürich. Sie hat langes, blondes Haar und freut sich an ihrem Leben. Das ist gar nicht selbstverständlich: Bei ihrer Krankenversicherung Concordia galt die junge Frau als tot.

Und das ging so: Als sie letztes Jahr 18 und damit mündig wurde, fragte ihre Mutter Anita Jungen vorher bei der Concordia wegen einer neuen Police für Goldie nach. Grosses Erstaunen. «Ihre Tochter ist tot», erklärte eine Kassenmitarbeiterin. «Das war für mich schon ein Schock», sagt Goldie.

Dass die Totgeglaubte munter lebte, war für die Kasse Anlass, der Sache nachzugehen. Ergebnis: Als Goldie am 5. Februar 2008 einen Velounfall hatte, wurde sie von der Rega ins Spital geflogen. Dort stellte man fest, dass sie nur leichte Verletzungen hatte. Im Bericht an die Concordia schrieb die Rega aber fälschlicherweise: «Als unser Notarzt beim Patienten eintraf, konnte nach kurzer Zeit nur noch der Tod festgestellt werden.»

Gegenüber BLICK bestätigt eine Sprecherin der Rettungsflugwacht den Fehler: «Die Rega stand für diese verletzte Patientin im Einsatz. Irrtümlicherweise ist nachträglich bei der Meldung mit einem Standardbrief an die Concordia ein administrativer Fehler unterlaufen. Dies darf nicht geschehen.»

Den zweiten Fehler machte Concordia. Sie veranlasste nach dem Rega-Brief sogleich den Austritt Goldies aus der Kasse – ohne Rücksprache, ohne amtliches Dokument. Mutter Anita fiel die tiefere Prämienrechnung nicht auf, weil sie für die Familie immer wieder Prämienverbilligungen in Anspruch nehmen konnte. Und ihre Tochter bezog in der ganzen Zeit nie Leistungen.

Als die Kasse nach dem Anruf der Mutter ihren Fehler bemerkte, entschuldigte sie sich. Doch dann forderte sie die entgangenen Prämien – rückwirkend per März 2008. Total 2374.20 Franken!

Concordia begründete das damit, dass die Tochter gemäss Gesetz ununterbrochen in der obligatorischen Krankenversicherung versichert sein müsse. Mutter Anita wehrte sich. Die Kasse entschuldigte sich erneut, blieb aber hart – und drohte vor drei Wochen mit Betreibung!

Erst als BLICK intervenierte, zeigte die Firma Herz – zur grossen Freude von Anita und Goldie Jungen. Concordia verzichtet auf sämtliche Rückforderungen. Direktionsmitglied Mark Glutz schreibt: «Wir möchten Goldie Jungen mit diesem Entscheid unseren Goodwill zeigen und uns für die Unannehmlichkeiten entschuldigen.»

Wer zahlt, wenn man nicht zahlt?
Die Grundversicherung bei einer Krankenkasse ist für alle obligatorisch – erst wenn man tot ist, erfolgt der Austritt (siehe Artikel). Wer wechseln will, benötigt zuerst von der neuen Kasse eine Bestätigung, bevor er von der alten gelöscht wird. Vereinzelt passieren Fehler: Versicherte gehen vergessen – und bekommen keine Prämienrechnungen mehr. Sich ins Fäustchen lachen und nichts tun, ist keine Lösung. Fliegt der Irrtum auf, zahlt man in der Regel nach. Und zwar an die Kasse, bei der man zuletzt versichert war. Die muss auch einspringen, wenn der vergessene Kunde krank wird oder verunfallt.
Die Grundversicherung bei einer Krankenkasse ist für alle obligatorisch – erst wenn man tot ist, erfolgt der Austritt (siehe Artikel). Wer wechseln will, benötigt zuerst von der neuen Kasse eine Bestätigung, bevor er von der alten gelöscht wird. Vereinzelt passieren Fehler: Versicherte gehen vergessen – und bekommen keine Prämienrechnungen mehr. Sich ins Fäustchen lachen und nichts tun, ist keine Lösung. Fliegt der Irrtum auf, zahlt man in der Regel nach. Und zwar an die Kasse, bei der man zuletzt versichert war. Die muss auch einspringen, wenn der vergessene Kunde krank wird oder verunfallt.
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