Glattalbahn prüft wegen Lucy (†12) noch mehr Massnahmen
Kommt jetzt endlich die lebensrettende Barriere?

Seit dem Todesdrama von vergangener Woche auf der Strecke der Glattalbahn in Wallisellen ZH werden weitere Sicherheitsmassnahmen geprüft. So soll es eventuell eine Schranke bei der Unfallstelle geben.
Publiziert: 13.07.2017 um 10:27 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 08:15 Uhr
BLICK fuhr die Todesstrecke in Wallisellen ZH
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Wieso ist die Unfallstelle nicht gesichert?BLICK fuhr die Todesstrecke in Wallisellen ZH
Georg Nopper

Bei der Fahrt zwischen der Haltestelle Giessen in Dübendorf ZH und der Haltestelle Neugut in Wallisellen ZH sind die meisten Bahnübergänge mit Barrieren gesichert. An der Stelle, an der Lucy (†12) am Montag vor einer Woche mit dem Velo vom Flüster-Tram getötet wurde, gibt es nur eine Drei-Phasen-Ampel. Nun wird sogar der Bau von Schranken an der Unfallstelle geprüft. Dies sagt Glattalbahn-Sprecher Tino Kunz gegenüber BLICK.

Wie bereits am Dienstag bekannt wurde, ergreift die Glattalbahn nach dem Unglück eine Reihe von Sofortmassnahmen. Dazu gehört auch, dass die Tramchauffeure im Bereich der Unfallstelle nur noch höchstens 36 Stundenkilometer schnell fahren dürfen. Zuvor galt Höchstgeschwindigkeit 60 km/h.

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Die Unfallstelle.
Foto: Kapo ZH

Blinkender Schriftzug

Beide Massnahmen – die Temporeduktion und die Abklärungen zum Einbau einer Barriere – gelten neben der Unfallstelle im Bereich der Seidenstrasse bei der Haltestelle Neugut auch für die Kreuzung Zürich-/Hochbordstrasse in Dübendorf. Dort passierte im Juni ein Unfall – ebenfalls mit einem Velofahrer. Der 16-Jährige wurde schwer verletzt.

Für die Unfallstelle bei der Haltestelle Neugut zieht die Glattalbahn eine weitere Massnahme in Betracht. «Wir wollen neben der Drei-Phasen-Ampel ein zusätzliches Lichtwarnsignal für Fussgänger und Velofahrer montieren», sagt Kunz. Dieses soll aus einem blinkenden Schriftzug bestehen und tiefer im Blickfeld hängen. Die Glattalbahn habe bereits einen Prototyp. «Für den Betrieb brauchen wir noch eine Sondergenehmigung des Bundesamts für Verkehr.»

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