Gesundheitsdirektion hat entschieden
Operationsverbot für «Busen-Meyer»

Seit Jahren klagen Frauen wegen verpfuschten Busen-Operationen von Peter Meyer-Fürst (78). Nun muss er das Skalpell endlich weglegen.
Publiziert: 06.02.2015 um 10:00 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 04:40 Uhr
Larissa M. verklagte Schönheitschirurg Meyer-Fürst. Ihre Brustwarzen waren nach der Operation abgestorben.
Foto: Screenshot «Kassensturz»

Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich hat gestern ein vorsorgliches Operationsverbot für Peter Meyer-Fürst (78) verfügt. Dies meldet der Tages-Anzeiger. Seit Jahrzehnten war Meyer-Fürst wegen verpfuschten Busen-OP's in die Schlagzeilen geraten. Er ist einschlägig vorbestraft.

Jüngst hat eine 19-Jährige gegen ihn Klage eingereicht. Larissa M. liess sich bei ihm die Brüste verkleinern, dabei hat er sie «derart verunstaltet», so die Fachärzte, dass sie mindestens auf einer Seite nicht mehr stillen kann. Laut Kassensturz, der den Fall im Januar publik machte, kam es zu einem Blutstau und ihre Brustwarzen starben ab.

Weitere Opfer?

Zudem zeigen die Bilder die asymetrische Form der Brüste, ungleiche Positionen der Brustwarzen und schlimme Narben. «Das ist eine eklatante Entstellung einer jungen Frau», sagte ein Chefarzt des Basler Unispitals in der Sendung vom 20. Januar.

Gestern nun hat die Gesundheitsdirektion eingegriffen. «Verschiedene Vorwürfe liessen eine ernsthafte Gefährdung von Patientinnen befürchten», sagt Sprecher Daniel Winter auf Anfrage des «Tages-Anzeigers». Das Operationsverbot gilt bis zu einer ersten Klärung der Vorwürfe.

Fall «völlig einseitig» geschildert

Der Anwalt des Chirurgs sagt, der Fall der 19-Jährigen sei «völlig einseitig geschildert» worden. Er hat die junge Frau wegen falscher Anschuldigung angezeigt. Meyer-Fürst würde zur Zeit ohnehin pausieren, bis das Verfahren abgeschlossen sei. Das hiesse aber nicht, dass er grundsätzlich aufhören wolle.

2009 wollte die Gesundheitsdirektion dem Schönheitschirurgen bereits einmal die Berufsausübungsbewilligung entziehen. Das Verwaltungsgericht schritt allerdings ein und verhinderte dies. (ct)

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