Gegen die «heimtückische und feige Attacke» wolle man ein Zeichen setzen, sagte FCW-Geschäftsführer Andreas Mösli im «Landboten» vom Donnerstag. Der 21-jährige Fan hatte im Mai 2017 von der Gegentribüne aus einen Knallkörper aufs Feld geworfen, der direkt neben Captain Patrik Schuler explodierte (BLICK berichtete). Schuler blieb unverletzt.
Aus dem Umfeld der Securitas ist zu vernehmen, dass es sich beim Matchbesucher weder um einen Winti- noch um einen FCZ-Anhänger handelt. Er sei eher der Gruppe der «Event-Fans» zuzuordnen.
Die Swiss Football League büsst jeweils den Heimclub, wenn eigene Fans oder Fans im neutralen Sektor randalieren. In diesem Fall konnte der Fan keiner Gruppierung zugeordnet werden, somit wurde der FCW zur Kasse gebeten. Knapp 12'000 Franken musste der FCW zahlen.
Club hofft auf «richtungsweisendes» Urteil
Dieses Geld will der FCW vom jungen Mann nun zurück. «Wir haben nichts Unrechtes getan», sagte Mösli weiter. Der Fall kommt deshalb vor den Friedensrichter.
Dass ein Club einen Fan verklagt, ist neu. Die Swiss Football League unterstützt aber die Haltung des FCW, «die überführte Person in Regress zu nehmen», wie diese gegenüber dem «Landboten» angab. Ein solches Urteil könne richtungsweisende Wirkung haben. (SDA)