Eine damals 19-jährige Frau wurde bei einer Tanz-Demonstration am 21. September in Winterthur wahrscheinlich durch ein Gummigeschoss am Auge schwer verletzt. Sie musste notoperiert werden. Die Folgen der Verletzung: Die Frau hat auf dem rechten Auge nur noch 20 Prozent Sehkraft. Zudem leidet sie unter Kopfweh.
Eine Strafanzeige gegen unbekannte Polizisten lief ins Leere. Die Staatsanwaltschaft Winterthur-Unterland wollte kein Verfahren eröffnen. Jetzt hat das Obergericht diesen Entscheid als unzulässig erklärt, wie die Zeitung «Der Landbote» berichtet.
Laut dem Obergericht besteht im Gegensatz zur Darstellung der Staatsanwaltschaft «durchhaus ein hinreichender Verdacht, dass die Augenverletzung durch ein Gummigeschoss verursacht wurde». Es lasse sich ausserdem beim vorliegenden Stand der Untersuchungen nicht feststellen, dass die «Befehle für den Einsatz von Gummischrot eindeutig verhältnismässig waren».
Das Obergericht kritisiert auch die Voruntersuchung durch die Stadtpolizei Zürich, die am betreffenden Einsatz nicht beteiligt war. «Es kritisiert, dass die Einsatzpläne und Befehle, Protokolle und weitere Dokumente nicht ausgewertet wurden», sagt der Anwalt des Opfers, AL-Kantonsrat Markus Bischoff. Das Obergericht erklärt eine Strafuntersuchung als «zwingend». (noo)