Das Kleinflugzeug startete gegen 19 Uhr in Neunkirch und stürzte kurz darauf im angrenzenden Löhningen in ein Sonnenblumenfeld.
Foto: Schaffhauser Polizei

Flugzeug-Absturz in Löhningen SH
Pilot Michael M. (52) wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

In Löhningen SH ist im August 2016 ein Kleinflugzeug abgestürzt. Beim Unglück kam eine Passagierin ums Leben. Jetzt wurde Pilot Michael M. (52) vom Bundesgericht in Bellinzona TI wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
Publiziert: 05.12.2019 um 13:39 Uhr
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Aktualisiert: 05.12.2019 um 13:50 Uhr
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Privatpilot und Unternehmer Michael M.* (52) wurde vom Bundesstrafgericht in Bellinzona TI wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
Foto: Yvonne Leonardi

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona TI hat Michael M.* (52) aus Neunkirch SH wegen fahrlässiger Tötung verurteilt (BLICK berichtete). Der Pilot war am 26. August 2016 mit seinem Kleinflugzeug, einer Maschine des Typs Robin DR 400/180 R kurz nach dem Start vom Flugplatz in Schaffhausen bei Löhningen SH abgestürzt.

Das Bundesstrafgericht erachtet es als erwiesen, dass Michael M. bei der Berechnung des Startgewichts und des Schwerpunkts des Flugzeugs seinen Pflichten nicht nachgekommen ist. Dies geht aus dem am Donnerstag veröffentlichten, begründeten Urteil hervor. Zudem wurde der Pilot auch wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Annette B. (†50) starb zehn Tage nach Absturz im Spital

Der heute 52-jährige Mann war an jenem verhängnisvollen Tag mit drei Passagieren an Bor zu einem Rundflug gestartet, als es zur Tragödie kam. Die drei Passagiere, zwei Männer und eine Frau, gaben dem Piloten ihr Gewicht an. Anhand einer Excell-Tabelle berechnete Michael M., ob das Gewicht aller Personen, des Flugzeugs und des Treibstoffs das maximale Startgewicht von 1000 kg überschreitet oder nicht.

Das verwendete Computer-Programm spuckte ein Gewicht von 966 kg und damit ein «go» aus. Das Flugzeug kam beim Start jedoch kaum vom Boden weg, neigte sich und stürzte nach einer Flugzeit von rund einer Minute ab. Die Maschine krachte senkrecht in ein Sonnenblumenfeld. Alle Insassen wurden schwer verletzt. Annette B.* (†50) zog sich ein Schädel-Hirn-Trauma zu. Sie starb zehn Tage nach dem Absturz im Spital.

Sust will Untersuchungen zu Absturz erneut eröffnen

Die Untersuchung der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) ergab, dass die beiden Männer schwerer waren als in der Berechnung. Das Bundesstrafgericht hält fest, dass Pilot Michael M. trotz des knappen Ergebnisses von 966 kg die Situation nicht kritisch hinterfragt habe und auch keine Toleranzwerte für Kleidung und dergleichen eingerechnet habe.

Auch für die Sitzverteilung im Flugzeug – Annette B. durfte auf ihren Wunsch vorne sitzen – habe sich der Pilot ausschliesslich auf das Resultat der Excell-Tabelle verlassen.

Wie aus dem Urteil hervorgeht, hat der Crash-Pilot Berufung eingelegt. Im Oktober wurde zudem bekannt, dass die Sust die Untersuchung in diesem Fall nochmals eröffnen will. (rad/SDA)

*Namen geändert

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