Darum gehts
- 2023 zu vierJahren und Landesverweis verurteilt
- Bundesgericht: Eritreer hätte nicht wegen Gefährdung des Lebens verurteilt werden dürfen
- Obergericht muss über versuchte vorsätzliche Tötung entscheiden
Ein schockierender Angriff am Zürcher Hauptbahnhof wird heute erneut vor dem Zürcher Obergericht verhandelt. Der Fall geht auf das Jahr 2021 zurück: Ein Eritreer (31) hatte eine Frau vor einen einfahrenden Zug gestossen. Die Frau konnte sich noch rechtzeitig zurück auf das Perron retten.
Dafür wurde der Angreifer im Jahr 2023 wegen Gefährdung des Lebens und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Weil bei dem Mann eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert wurde, ordnete das Gericht zudem eine stationäre Massnahme an, dazu kam eine Landesverweisung von sechs Jahren.
Gefährdung des Lebens war nicht angeklagt
Doch das Bundesgericht erachtet das damalige Urteil als unzulässig. Die Staatsanwaltschaft hatte die Gefährdung des Lebens gar nicht angeklagt, sondern versuchte vorsätzliche Tötung. Der Eritreer hätte also gar nicht wegen Gefährdung des Lebens verurteilt werden dürfen.
Der Beschuldigte habe nicht damit rechnen können, dass er deswegen verurteilt werden könnte, hielt das Bundesgericht fest. Das Obergericht wird den Sachverhalt nun unter dem Tatbestand der versuchten vorsätzlichen Tötung beurteilen oder die Anklage an die Staatsanwaltschaft zurückweisen.
Weitere Straftaten begangen
Neben den vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilte das Obergericht den Beschuldigten auch zu einer Geldstrafe von 120 mal 10 Franken und einer Busse von 300 Franken. Unter anderem hatte er ein Feuer in seinem Zimmer verursacht, Polizisten angepöbelt und einen Gottesdienst gestört.
Entscheidend war für den Eritreer aber die drohende Landesverweisung, die er nun ein weiteres Mal abzuwenden versucht.