Frontalcrash in Dietikon ZH
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4-Jährige in Lebensgefahr:Frontalcrash in Dietikon ZH

Er soll den 600-PS-BMW vor dem Horror-Crash in Dietikon ZH «privat» verliehen haben
Das droht dem Auto-Vermieter

Nach dem Horror-Crash von Dietikon ZH wurde Unfallfahrer Ardian C. (20) verhaftet. Aber nicht nur ihm, sondern auch einem Autovermieter aus dem Aargau droht nun mächtig Ärger. Dieser hatte den PS-starken BMW an den 20-Jährigen ausgeliehen.
Publiziert: 08.10.2019 um 20:28 Uhr
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Der BMW und der Ford wurden beim Unfall komplett demoliert.
Foto: BRK News
Johannes Hillig

Der Kosovare Ardian C.* (20) verliert am Samstag in Dietikon ZH die Kontrolle über einen BMW M5 (600 PS stark). Der Bolide kracht in einen Ford Focus. Darin: eine Mutter (40) mit ihrer Tochter (4). Beide werden lebensgefährlich verletzt. C. und sein Beifahrer (19) haben mehr Glück – sie trifft es nur leicht (BLICK berichtete).

Nach dem Horror-Crash kommt aber raus: Der Unfallfahrer hatte den BMW nur geliehen. Von einem Autovermieter aus dem Aargau. Aber nicht offiziell über dessen Firma, sondern privat, wie dieser gegenüber BLICK erklärte. Auf Wunsch seiner Tochter habe er den BMW kurzerhand an die zwei Männer ausgeliehen – und dafür 400 Franken bekommen.

Das dürfte auch das Kantonale Steueramt Aargau interessieren. Denn: Wenn er für die Vermietung Geld bekommt, muss das gegenüber den Behörden deklariert werden. «Wenn der Autovermieter den BMW ‹privat› an der Geschäftskasse vorbei vermietet, könnte es sich um Schwarzgeld handeln», sagt Luzius Hafen, Fachanwalt für Haftpflicht- und Versicherungsrecht, zu BLICK.

Pikante Angaben des Autovermieters

Überhaupt sei die Aussage des Vermieters verdächtig, dass er den BMW «privat» ausgeliehen habe. Hafens Vermutung: «Wahrscheinlich ist er mit seinem Geschäft irgendwelche vertraglichen Verpflichtungen eingegangen, dass er seine Wagen zum Beispiel nicht an Neulenker vermieten darf.»

Handelte der Autovermieter also fahrlässig, als er dem jungen Kosovaren den PS-starken BMW überliess? Fakt ist: Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren eröffnet. Und ermittelt nicht nur gegen den Kosovaren. «Im Rahmen dieses Verfahrens werden auch die Besitzverhältnisse des Fahrzeugs geprüft und ob allenfalls strafrechtlich relevantes Fehlverhalten weiterer Personen vorliegt», so Erich Wenzinger von der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft.

Autovermieter ist noch in den Ferien

Der Autovermieter selbst ist nicht mehr zu erreichen. Auf Anfrage im Geschäft heisst es nur: «Er ist in den Ferien.» Wenn er zurückkommt, wird jede Menge Arbeit auf ihn warten. Denn weil das Auto verliehen wurde, haftet der Besitzer für den Horror-Crash. Einzig für den Schaden am BMW wird wohl Ardian C. aufkommen müssen. 

* Name geändert

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