Es war ein Höllenritt mit Schutzengeln: Taxichauffeur Josef S. (68) lud nach einem Streit einen Deutschen (33) auf die Motorhaube und raste mit seiner «Fracht» und 131 km/h durch den Abendverkehr. Dafür schickte ihn das Bezirksgericht Bülach 2015 wegen eventualvorsätzlichem Tötungsversuch fünf Jahre hinter Gitter. Heute kam der Amok-Täxeler vor dem Zürcher Obergericht mit einem blauen Auge davon – statt fünf Jahre Knast gabs zwei Jahre bedingt.
Was war passiert?
Am 13. August 2014 gegen 19 Uhr kommen sich auf der Flughafenautobahn Richtung Zürich das Taxi von Josef S. mit dem Daimler des Deutschen in die Quere. Gemäss den späteren Aussagen des Daimlerfahrers, habe ihm der Taxi keinen Platz zum Einspuren gegeben.
Wutentbrannt setzt sich der Deutsche vor das Taxi und bremst es auf der Überholspur bis zum Stillstand ab. Dies alles im dichten Abendverkehr. Darauf steigt der Deutsche aus und baut sich vor dem Taxi auf.
Darauf verliert Josef S. seine Nerven und drückt aufs Gas. Er lädt den Deutschen auf die Motorhaube und los geht die Höllenfahrt. Teilweise rast das Taxi mit bis zu 131 km/h durch den Bubenholztunnel. Der Täxeler versucht seinen «Gast» mit Schwenkbewegungen abzuschütteln. Diesem gelingt es schliesslich die Scheibenwischer abzureissen und auf die Frontscheibe einzuschlagen.
«Abgerollt wie ein brillanter Stuntman», lobt der Richter
Als das Taxi etwas langsamer fährt, lässt sich der Deutsche auf die Fahrbahn fallen und rollt sich ab. «Er tat dies wie ein brillanter Stuntman», meinte der Gerichtspräsident anerkennend. Wie durch ein Wunder wurde der ungebetene Passagier bloss leicht verletzt. «Sie brachten ihn in eine hochgradige Lebensgefahr», meinte er zum Angeklagten. Er habe mit dem Tod seines Widersachers rechnen müssen.
«Ich hatte Angst und war in Panik», schilderte der Taxifahrer seinen seinerzeitigen Zustand.
Das psychiatrische Gutachten geht davon aus, dass der Taxifahrer «in eine akute Belastungssituation mit einem beachtlichen Schweregrad» geraten war. Dies habe Angst und ein Betäubungsgefühl, mit einer Fluchtreaktion hervorgerufen.
Der Staatsanwalt hatte eine vierjährige Freiheitsstrafe gefordert. Ob er das Urteil ans Bundesgericht weiterzieht, ist offen.
Vor der Urteilseröffnung gaben sich Josef S. und sein damaliges Opfer freundlich die Hände. Der Deutsche hatte sogar den Wunsch geäussert, dass der Täxeler nicht hinter Gitter muss. Obwohl ihm dieser von den 7000 Franken Genugtuung, noch keinen Franken bezahlt hat.