Er leistete sich im Knast nur «kleine Regelverstösse»
Deshalb ist Carlos wieder draussen

Im letzten halben Jahr sei es im Gefängnis Limmattal «nie zu einem Gewaltvorfall» gekommen. Für das Zürcher Obergericht mit ein Grund Carlos aus der Sicherheitshaft zu entlassen.
Publiziert: 21.04.2015 um 14:55 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 21:01 Uhr
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Carlos mit Samurai-Schwert im Zürcher HB. Dieses Foto postete er Mitte Oktober auf Facebook.
Foto: Facebook

Gestern hiess es seitens Bundesgericht noch: «Er kann seine Aggressionen offenbar nicht im Zaum halten.» Heute ist Carlos bereits wieder auf freiem Fuss.

Das Zürcher Obergericht ist auf eine Beschwerde des 19-Jährigen eingetreten und hat ihn aus der Haft entlassen.

Grundlage für den Entscheid ist ein neuer Bericht des Gefängnisses Limmattal, der dem jugendlichen Straftäter «eine starke Verbesserung seines Sozialverhaltens» bestätigt.

Seit rund sechs Monaten sass Carlos im Knast. Anfänglich in Untersuchungshaft, kam er nach der Anklage durch die Staatsanwaltschaft Ende März in Sicherheitshaft. Der Grund: Carlos soll letzten Oktober an der Zürcher Langstrasse einen Mann mit einem Klappmesser bedroht haben.

Gegen beide Haftstrafen hatte Carlos Beschwerde eingereicht. Während er mit seiner Einsprache gegen die Untersuchungshaft sowohl vor dem Obergericht, als auch später vor Bundesgericht abblitzte, hiess das Obergericht nun seine Beschwerde gegen die Sicherheitshaft gut. 

Laut dem Bericht aus dem Gefängnis Limmattal ist eine Fortsetzung der Haft nicht mehr verhältnismässig, begründet das Obergericht Carlos' Entlassung. Laut Bericht ist es in Haft «nie zu einem Gewaltvorfall» gekommen. So werden lediglich «kleine Regelverstösse» aufgelistet. Der Bericht attestiert Carlos zudem eine auffällige «Distanz zu physischen Drohungen».

Ein weiterer Grund warum der 19-Jährige mit seiner Beschwerde Erfolg hatte: Das Obergericht ist offenbar der Ansicht, dass die Strafe bei der vorliegenden Anklage nicht allzu hoch ausfallen dürfte. Dafür spreche das «mutige» Auftreten des Opfers.

Videoaufnahmen von der Langstrasse liessen nicht darauf schliessen, dass der Mann durch Carlos' Auftritt mit dem Klappmesser in «Angst und Schrecken» versetzt worden wäre. Dies wäre jedoch Voraussetzung, damit der Tatbestand der Drohung erfüllt wäre.

Der Entscheid des Zürcher Obergerichtes kann innert 30 Tagen ans Bundesgericht weitergezogen werden. (mad)

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