Eine entsprechende Regelung gebe es schon, wie die Kommission für Energie Verkehr und Umwelt (Kevu) im Vorfeld der Debatte feststellte. Demnach können Gemeinden den Veranstaltern Abfallkonzepte vorgeben, damit sie eine Bewilligung erhalten. Die Kevu empfahl den Vorstoss einstimmig zur Ablehnung.
Kevu-Präsident Andreas Hasler (GLP, Illnau-Effretikon) sagte am Montag, es gebe heute bereits Gemeinden mit entsprechenden Bestimmungen, etwa Kloten oder Horgen. Die Gemeinden sollen nun durch die Baudirektion auf ihre Möglichkeiten aufmerksam gemacht werden. Auf Haslers Votum meldete sich kein anderes Ratsmitglied mehr, die Meinungen waren gemacht.
Damit ist ein Vorstoss gescheitert, der einst grosse Unterstützung fand. Im April 2022 hatten noch 77 Mitglieder des Kantonsrats die Parlamentarische Initiative der GLP unterstützt. Ziel war es, das kantonale Abfallgesetz um drei Paragrafen zu ergänzen. Veranstalterinnen und Veranstalter von Anlässen mit über 300 Personen hätten ein Abfallkonzept vorlegen müssen.
Erlaubt wären nach dem Vorstoss nur noch Mehrweggeschirr und ökologische Einweg-Alternativen, etwa aus Holz gewesen. Initiantin Daniela Sun-Güller (GLP, Zürich) hatte bei der Debatte gesagt, dass Plastikabfall heute überall sei. SP-Kantonsrat Markus Bärtschiger (Schlieren) bezeichnete das Engagement im Kanton heute als «zu zögerlich».
Die Forderung sei zwar sympathisch, aber nicht alles müsse reguliert werden, sagte Marc Bourgeois (FDP, Zürich) damals. «Ich beobachte bei vielen Veranstaltern ein freiwilliges Umdenken.» Er sah in der Forderung einen Anwärter für den «Rostigen Paragraphen», also den Preis für das «dümmste Gesetz». Mit der Ablehnung hat sich zumindest dies nun erledigt.